Beispiele aus der Rechtsprechung Katzen in der Stadt
Häufig strittig ist die Frage, ob und wenn ja welche Haustiere überhaupt für die lieben Nachbarn zumutbar sind.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
In Eigentumswohnungen kann die Hausgemeinschaft festlegen, wie viele Tiere gehalten werden. Das bestätigte das Kammergericht Berlin in seinem Urteil (AZ 24 W 1012/97). Eine Wohnungsbesitzerin hatte auf Genehmigung zur Zucht von Katzen in den eigenen vier Wänden geklagt. Die Hausordnung gestattete einen Hund oder drei Katzen pro Wohnung. Die Klägerin hingegen wollte sieben bis 14 Katzen halten. Ihre Klage wurde ablehnend beschieden, weil die Tierhaltung eine unzulässige Belästigung anderer Wohnungseigentümer bedeute - sowohl was Geräusche als auch Gerüche beträfe.