Beispiele aus der Rechtsprechung Federvieh auf dem Land
In einem Aufsehen erregenden Urteil beschied das Amtsgericht München, dass das Gackern eines Gockels zumutbar sei. Ein neu zugezogener Nachbar hatte gegen den Elektriker Martin Rieder geklagt und 100.000 Mark Ordnungsgeld oder ersatzweise Haft verlangt, sollte Hahn "Gocki" nach 22 Uhr auch nur ein müdes Kikeriki von sich geben. Das Münchner Amtsgericht beschied im Jahr 2000, dass Hühner und Hähne auf einem Grundstück leben dürften. Die Richterin: "Jede Hühnerhaltung bedarf, das ist gerichtsbekannt, selbstverständlich eines Hahnes." Außerdem sei dem "Gocki"-Gegner beim Unterschreiben des Mietvertrages klar gewesen, dass in nächster Nachbarschaft Hühner und Hähne leben. Vollends glücklich war der bayerische Elektriker jedoch auch nach dem Urteil nicht. "Der Kläger hat gedroht, den Gockel umzubringen," sagte er nach der Verhandlung. (Az: 271 C 23419/00)