Beispiele aus der Rechtsprechung Blendende Provokation - Schluss mit greller Außenbeleuchtung
Ist die Außenbeleuchtung auf einem angrenzenden Grundstück zu hell, muss der Verursacher dafür sorgen, dass die Nerven und Schlaf raubende Lichtquelle verschwindet.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Das Landgericht Wiesbaden entschied 2001 zu Gunsten eines Klägers, der sich von einer neben der Haustür seines Nachbarn dauerhaft leuchtenden 40-Watt-Lampe belästigt fühlte. Die Lampe leuchte ihm direkt ins Schlafzimmr, so der Mann. Das Gericht entschied, dass er einen Unterlassungsanspruch habe und keineswegs verpflichtet sei, den Lichteinfall durch Herunterlassen von Rolläden, lichtdichten Jalousien oder Gardinen zu verhindern. (LG Wiesbaden: 10 S 46/01)