Beispiele aus der Rechtsprechung: Dein Ast, mein Ast - DER SPIEGEL
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Beispiele aus der Rechtsprechung Dein Ast, mein Ast

Weigert sich Ihr Nachbar, über sein Grundstück hinausragende Äste zu beschneiden, hat er schlechte Karten: Er muss die wuchernden Eindringlinge entsorgen - ob er will oder nicht.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Wenn Äste vom Nachbarn über Ihren Zaun hängen, können Sie ihn auffordern, sie zu stutzen. Das gilt für Baum-Äste wie für Hecken. Allerdings müssen Sie dem Nachbarn eine Frist setzen – juristisch unanfechtbar sind zwei Wochen. Kommt der Nachbar seiner Pflicht nicht nach, haben Sie das Recht, einen Gärtner zu beauftragen. Dessen Rechnung muss Ihr Nachbar zahlen. Steht ein Baum allerdings unmittelbar auf der Grundstücksgrenze, sind beide Parteien berechtigt, ihn abzuholzen. Man muss noch nicht einmal seinen Nachbarn fragen, der den Baum womöglich lieber behalten würde. Rechtsfolge aus diesem Urteil des Oldenburger Landgerichts: Keiner der Nachbarn kann wegen des Baumes Schadenersatz verlangen. (OLG Oldenburg: 113 U 107/01)