Beispiele aus der Rechtsprechung Garagengeräusche genehmigt
Keine Chance auf Beschwerde: Der Nachbar muss Geräusche aus der Garage von nebenan hinnehmen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?
Durch die Benutzung einer Garage entsteht Lärm: Fahrzeuge fahren hinein und hinaus womöglich quietscht das Tor. Einen Grund zur Beschwerde sehen Richter darin allerdings nicht, weil diese Geräusche nun mal zu unserem Alltag gehören. Genervte Nachbarn können daher auch nicht verlangen, die Benutzung der Garage zu verbieten oder zum Beispiel nachts einzuschränken.(Bayerischer VGH: 20 ZB 99.1359)