Beispiele aus der Rechtsprechung Hecken schützen und schneiden
Die beliebten Grundstücksmarkierungen sind in der Regel bevölkert von Vögeln und Insekten und werfen im ungünstigen Fall Schatten auf das Anrainer-Terrain. Dies war auch der Grund für einen langjährigen Streit in einer Reihenhaussiedlung in Hamburg-Harburg. Über zehn Jahre lang trafen sich die Herren S. und R. immer wieder wegen einer umstrittenen Terrassenumfriedung vor Gericht. Die letzte dokumentierte Verhandlung liegt bereits sieben Jahre zurück, der Fall ist allerdings ein Musterbeispiel dafür, welch brutale Dimension ein Heckenkrieg annehmen kann.
Herr S. befand die Hecke für zu hoch und stutzte sie deswegen eigenmächtig. Frau R. versuchte, den Nachbarn an seinem Tun hindern. Statt der Hecke schnitt Herr S. nun Frau R., die daraufhin heftig zu bluten begann. Ihr Ehemann griff vor lauter Wut zur Harke und trieb sie seinem Nachbarn mehrfach in den Leib. Die Folgen: sichtbare Blessuren, eine gebrochene Rippe und ein Attest über sechs Wochen Berufsunfähigkeit. Herr S. verklagte seinen Nachbarn in Folge des tätlichen Angriffs auf Schmerzensgeld und Berufsunfähigkeitsentschädigung. Die Richterin strebte einen Vergleich an, doch Herr S. lehnte ab.
Überhängende Zweige und wild wuchernde Hecken dürfen nach Ansicht der meisten deutschen Richter auch ohne vorher gesetzte Frist eigenmächtig beseitigt werden. So jedenfalls entschied das Landgericht Gießen. Der Nachbar hat dann keinen Anspruch auf Schadenersatz. Im verhandelten Fall hatten die Zweige einer Hecke etwa einen Meter in die Garageneinfahrt des Nachbargrundstück hineingeragt.