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Ortstermin am Verwaltungsgericht Die Mühen bei der Abschiebung von Asylbewerbern
Das verschärfte Asylgesetz sieht vor, dass jetzt auch Albanien, Kosovo und Montenegro zu den sogenannten sicheren Herkunftsländern gehören. Das heißt, Flüchtlinge aus diesen Ländern können genauso schnell abgeschoben werden wie Flüchtlinge aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Das Problem ist nur, dass es an der Umsetzung der Urteile hapert und so aus jeder schnellen Rückführung eine Endlosschleife wird. (18.10.2015)
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