Karslruher Urteilsspruch: "Daten sind zu löschen" - DER SPIEGEL
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Karslruher Urteilsspruch "Daten sind zu löschen"

Das Bundesverfassungsgericht hat die seit 2008 geltende gesetzliche Regelung zur massenhaften Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
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