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Kükentötung bleibt vorerst erlaubt Bundesverwaltungsgericht
Niederlage für Tierschützer: Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken als rechtmäßig bestätigt. Allerdings nur vorübergehend, bis Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei zur Verfügung stehen.
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