RENTEN 40 oder 75 Prozent
Schriftlich bedankte sich Bundeskanzler Helmut Schmidt mit Datum vom 19. Februar beim Genossen Herbert Wehner für dessen »eindrucksvolle Arbeit« als Vorsitzender der sozialpolitischen Partei-Kommission.
Zwei Tage später in Stuttgart, als die Vorlage der Wehner-Kommission zur »zukunftsgerechten Weiterentwicklung der Alterssicherung« im Parteivorstand behandelt wurde, war alle Freundlichkeit dahin. Erbarmungslos zerschlug der Kanzler zusammen mit Finanzminister Hans Matthöfer Wehners Renten-Werk.
Übrig blieb ein Programmrest, mit dem gerade noch die Forderung des Bundesverfassungsgerichts erfüllt werden kann, bis 1984 Mann und Frau nach dem Tod eines Rentner-Ehepartners gleichzustellen.
Ein Teilnehmer der Schlacht in Stuttgart urteilt: »Das Verhältnis zwischen Wehner und Schmidt ist völlig vergiftet.«
Herbert Wehner war angetreten, für die Sozialdemokraten ein Konzept zu erarbeiten, mit dem Ungerechtigkeiten im Versorgungssystem der Alten abgebaut und Finanzprobleme der Rentenversicherung auf Dauer gelöst werden.
Auf dem Hamburger Parteitag im Herbst 1977 hatte Wehner eine »sozialpolitische Offensive« gefordert. »Beim Wahlkampf 1980«, so der Alt-Stratege damals, »werden diese Fragen eine existentielle Bedeutung für die Sozialdemokratie als Regierungspartei haben.«
Behält Wehner recht, dann ist es nach Vorlage seines ausgedünnten Programms schlecht um die Sozialdemokraten bestellt. Vom mutigen Ansatz, auch Privilegien etwa des öffentlichen Dienstes oder der Landwirte anzugehen, ist nichts geblieben.
Schon vor der entscheidenden Sitzung des Parteivorstandes am vorvorigen Freitag, als die letzten Reformteile vom Kanzler herausgeschnitten wurden, hatten es die Mitglieder von Wehners Renten-Mannschaft mit der Angst bekommen.
Zwar lieferten sie noch für den Berliner Parteitag im Dezember vorigen Jahres eine zutreffende Analyse ab. Aber die notwendigen Konsequenzen -- etwa eine gleichmäßige Belastung aller Alterseinkommen mit Steuern -mochte schon niemand mehr ziehen.
Eindringlich hatten die Experten, die Wehner sich im Bonner Arbeitsministerium ausgeliehen hatte, die Ungereimtheiten des derzeitigen Versorgungssystems aufgelistet. Wehners Chefdenker Wolfgang Bodenbender, hauptamtlich inzwischen Abteilungsleiter im Arbeitsressort, rühmte damals seine Arbeit: »Das ist ein mutiger Ansatz, das bringt uns weiter.«
Die Analyse: Nach einem »erfüllten Arbeitsleben«, wie einige Jahrzehnte auf dem Bau oder im Büro von Sozialpolitikern umschrieben werden, hat ein deutscher Rentner völlig unterschiedliche Leistungen zu erwarten -- je nachdem ob er seine Erfüllung als Beamter, als Angestellter im öffentlichen Dienst, als Arbeitnehmer der Privatwirtschaft mit einer betrieblichen Zusatzversorgung oder als Arbeitnehmer mit normaler, gesetzlich vorgeschriebener Rentenversicherung gesucht hat.
Als Beamter bezieht er 75 Prozent seines letzten -- und höchsten -- Bruttoeinkommens, und das schon nach 35 Jahren. Ist ein Bürger hingegen nur schlichtes Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung, wo er 35 Jahre lang seinen Beitrag in Höhe von neun Prozent des Lohnes (Arbeitnehmeranteil) entrichtet hat, dann bekommt er dafür gerade 40 Prozent seines Bruttoverdienstes als Ruhegeld.
Einem Beamten steht bereits nach fünf Jahren Dienst eine Mindestversorgung von 1250 Mark im Monat zu. Das sind fast 200 Mark mehr, als ein Durchschnittsrentner der gesetzlichen Versicherung nach 40 Beitragsjahren erhält.
Mit einer Zusatzversicherung, die völlig aus Steuergeldern bezahlt wird, liftet der Staat die Renten seiner Angestellten und Arbeiter auf 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Da diese Gruppe aber wie alle Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung eine freie Krankenversorgung erhält und obendrein praktisch Steuerfreiheit genießt, erhalten die staatlichen Arbeiter und Angestellten im Alter netto mehr, als sie jemals während ihres Arbeitslebens aufs Konto bekamen.
Privilegiert sind die Knappen und die Landwirte, deren Altengelder mit Steuermitteln aufgepäppelt werden. Das hat zur Folge, daß Landwirte aus ihren bescheidenen Beiträgen für die Altersversorgung vier- bis fünfmal mehr herausholen als Normal-Rentner.
»Solche Unterschiede«, so das Fazit in einem frühen Papier der Wehner-Kommission, »sind dem Bürger nicht mehr begreiflich zu machen.«
Es gab konkrete Lösungsvorschläge. So wurde erwogen, daß Pensionen und Renten im Gleichschritt steigen und auch Beamte für ihre Pension Beiträge zahlen sollen. Doch alles, was das Gestrüpp der Altersversorgung ein wenig gelichtet hätte, fiel schließlich wahltaktischen Bedenken zum Opfer.
Arbeits-Staatssekretärin und Kommissionsmitglied Anke Fuchs wagte sich schließlich noch mit dem vernünftigen Vorschlag hervor, alle Alterseinkommen zu besteuern. Doch davon distanzierte sich das Partei-Establishment umgehend, und für Anke Fuchs war das dann auch nur ein Mißverständnis von Journalisten.
Da nützten auch eindringliche Appelle des SPD-Abgeordneten Norbert S.40 Gansel in der sozialpolitischen Arbeitsgruppe des Parteitages nichts mehr, daß nur mit einer Umverteilung zwischen den unterschiedlichen Versorgungssystemen, nur mit einer Besteuerung der Altengelder mehr Gerechtigkeit herzustellen sei.
Den Genossen führte der Abgeordnete aus Kiel den Unsinn eines Systems vor, bei dem zum Beispiel die Renten nur zu 20 Prozent, die Pensionen aber nahezu voll besteuert werden.
Ein verheirateter Rentner könnte bis 4633 Mark im Monat kassieren, ohne einen Pfennig Steuern zu zahlen. Verdient ein verheirateter Arbeitnehmer so viel, dann muß er 1400 Mark an den Staat abführen (Stand 1. 1. 1979).
Steuerfrei ist das Einkommen eines Arbeitnehmers nur bis 1040 Mark, die Pension eines Beamten immerhin noch bis 1588 Mark. Er habe den Eindruck, so Gansel, »daß uns der Mut fehlt zu sagen, was wir wollen«.
Nicht durch Abspecken, sondern durch Mästen wollte Wehner zumindest eine Ungerechtigkeit der seit Bismarcks Zeiten ungehemmt wuchernden Altersversorgung beseitigen. Der Plan: Jenen 40 Prozent der Arbeitnehmer, die allein von den mageren Leistungen der Rentenversicherung leben müssen, wird gesetzlich eine Zusatzversicherung garantiert. Die Arbeitgeber müssen die Pflichtbeiträge aufstocken, allerdings steuerfrei.
Schon heute werden Rücklagen der Betriebe für die Altersvorsorge ihrer Beschäftigten vom Fiskus verschont und so praktisch mit rund 60 Prozent, dem nicht gezahlten Steueranteil, alimentiert. Aus der freiwilligen Leistung der Betriebe würde nach diesem Plan ein gesetzlicher Anspruch des Arbeitnehmers. »Damit sollen«, so die Wehner-Vorlage, »die Unterschiede im Versorgungsniveau zwischen den verschiedenen sozialen Sicherungssystemen verringert werden.«
Doch mit dem Argument, die Sozialdemokraten dürften den Gewerkschaften »ein ureigenes Aktionsfeld nicht wegnehmen«, radierte der Kanzler im Parteivorstand die Zusatzversorgung aus. In Wahrheit wollte Schmidt zusätzliche Belastungen der Wirtschaft verhindern.
Eingeleitet hatte der Kanzler seinen Kampf gegen die Genossen der Wehner-Kommission mit einem langen Vortrag über Kriegsgefahren, über die instabile Weltlage und über zusätzliche Belastungen des Haushalts.
Angesichts dieser Risiken werde er, Schmidt, das gesamte Wahlprogramm, das Anfang Juni vom Wahlparteitag verabschiedet werde, unter einen Finanzierungsvorbehalt stellen. Der Kanzler: »Und das nicht nur im Kleingedruckten, sondern ganz dick auf der ersten Seite.«
Verdattert fragte Helmut Rohde, Vorsitzender der SPD-Arbeitsgemeinschaft für Arbeitnehmerfragen, wie es sich der Kanzler denn vorstellte, dem Wähler ein Programm zu bieten, in dem gleichzeitig gesagt würde, daß aus der Verwirklichung wohl nichts werde. Rohde: »Das kann nicht das letzte Wort sein.«
Finanzminister Hans Matthöfer griff Schmidts Plan auf und verkündete, auch der sozialpolitische Teil des Wahlprogramms müsse unter Vorbehalt gestellt werden. Matthöfer: »Sonst ist das hier für mich nicht annehmbar.«
Erregt konterte Arbeitsminister Ehrenberg, mit dieser Einschränkung könne er dem Programm nicht zustimmen.
Alles Protestieren half nichts. Mit Rückendeckung des Kanzlers strich Matthöfer Wehners Paket munter zusammen. Vor allem auf eine neue Regelung des Bundeszuschusses, der als Ausgleich für allgemeine soziale Leistungen der Rentenversicherung gezahlt wird, hatte es der Finanzminister abgesehen.
In Zukunft sollte sich die Höhe der Bonner Spende nicht, wie bisher, nach der Lohnentwicklung, sondern nach den Rentenausgaben richten. Die jetzige Konstruktion hat dazu geführt, daß der Anteil der Zuschüsse an den Renten von 31,9 Prozent (1957) auf 18,1 Prozent (1979) gesunken ist.
Wegen der geburtenschwachen Jahrgänge seit Ende der 60er Jahre müssen ab 1990 immer weniger Beitragszahler für die wachsende Schar der Rentner sorgen (vergleiche Graphik). Mit höheren Beiträgen ist dieser Rentenberg, so die Vorausberechnungen, nicht mehr zu finanzieren. Die Beiträge müßten, jetziges Rentenrecht und jetzige Geburtenrate unterstellt, im Jahr 2030 zwischen 30 und 40 Prozent der Bruttolöhne betragen.
Mit einer festen Bindung des Bonner Zuschusses an die Rentenausgaben und einer Bundesgarantie für die Finanzen der Rentenversicherung wollte Wehner für diese Zeit vorarbeiten. Doch Matthöfer strich die Passage.
Ganz im Stil von Schmidt-Schnauze ging der Kanzler alle an, die nicht mit seinem Kassenverwalter übereinstimmten. Man müsse ja hier nicht alles tun, so Schmidt, um wieder einmal einen sozialdemokratischen Finanzminister zu verlieren -- wie seinerzeit Schmidt-Freund Alex Möller. Hier gehe es um die Partei und den Regierungsbestand.
Als freilich Matthöfer auch noch die letzte Belastung seines Haushaltes -ein Baby-Jahr pro Kind soll arbeitenden Frauen gutgeschrieben werden, die Kosten von 3,5 Milliarden Mark muß Bonn tragen -- streichen wollte, wurde Wehner massiv. »Wenn das Baby-Jahr, ein Kernpunkt des Programms, auch noch gestrichen wird, dann ist das ganze Programm für mich gestorben.«
Das Baby-Jahr blieb.
Des Kanzlers Finanzierungsvorbehalt für den gesamten kümmerlichen Rest der Wehner-Arbeit wurde jedoch festgeschrieben, wenn auch verklausuliert.
Wesentliche Teile des sozialpolitischen Programms, so heißt es nach der Redaktion im Parteivorstand auf dem Deckblatt des Wehner-Papiers, seien zur Aufnahme in die Wahlplattform vorgesehen. Alle Beschlüsse zur Wahlplattform aber würden »in einen finanziellen und ökonomischen Gesamtrahmen eingepaßt«.
Und eingepaßt wird allemal vom Bundeskanzler.