Bahn-Börsengang: Rechnungshof rügt geplante 25-Milliarden-Spritze - DER SPIEGEL
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Bahn-Börsengang Rechnungshof rügt geplante 25-Milliarden-Spritze

Ein Börsengang der Deutschen Bahn ohne eigenes Schienennetz ist für Bahnchef Hartmut Mehdorn nach wie vor undenkbar. Für den Unterhalt bezahlen will er jedoch nicht. Gutachter des Bundesrechnungshofs warnen vor einem Milliardenrisiko für die Steuerzahler.
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Bonn - Die Gewinne der Bahn will Mehdorn lieber an die künftigen Aktionäre ausschütten, anstatt sie in den Erhalt und Ausbau des Schienennetzes zu stecken. Die Kosten dafür soll der Steuerzahler tragen. Die derzeit diskutierte Summe von 2,5 Milliarden Euro entspricht in etwa dem, was derzeit für die Pflege des bestehenden Netzes vorgesehen ist, und beträgt gut 75 Prozent der gesamten Bundesmittel. Der Rest ist für Neu- und Ausbaumaßnahmen gedacht. Die Bahn argumentiert, ohne die Sicherheit, dass der Bund für den Up-to-Date-Erhalt des Netzes eintritt, sei das Unternehmen nicht attraktiv für Investoren.

Besonders negativ vermerken die Experten des Bundesrechnungshofs in ihrem heute vorgelegten Sonderbericht "Bericht zur Finanzierung der Bundesschienenwege", dass Mehdorn Höhe und Dauer dieser Mittel für die nächsten zehn Jahre unwiderruflich festlegen lassen will. Nur so könne nach seinen Worten die Börsenfähigkeit der Bahn gesichert werden. Die Bundesregierung habe bereits die Bereitschaft signalisiert, dem Wunsch nachzukommen.

Neben dem rein finanziellen Risiko sehen die Rechnungsprüfer darin aber auch ein politisches Problem. Denn insbesondere die Unumkehrbarkeit der Entscheidung lege den Gesetzgeber über einen unzumutbar langen Zeitraum hinweg fest. "Sollten diese Pläne Realität werden, würde die Entscheidungsfreiheit des Parlaments als Haushaltsgesetzgeber erheblich eingeschränkt."

Zahlungen an die Bahn am Parlament vorbei haben offensichtlich Tradition. Bereits die geltenden Rechtsgrundlagen sähen umfangreiche Zahlungen des Bundes an die Deutsche Bahn AG vor, schreiben die Experten in ihrem Gutachten. Gleichwohl wolle die Bundesregierung dem Unternehmen bis 2008 weitere finanzielle Vorteile in Höhe von nahezu sieben Milliarden Euro gewähren. Der Bundestag sei über diese Entwicklung bisher nicht umfassend informiert worden.

Parlament nicht informiert

"Aus Sicht des Bundesrechnungshofes erfordern finanzielle Zugeständnisse in dieser Größenordnung jedoch eine vorherige und vollständige Information des Parlaments, insbesondere über damit verbundene Haushaltsrisiken."

Den Leistungen des Bundes stünden dagegen nur unzureichende Ergebnisse gegenüber. So seien die Ziele der Bahnreform bisher nicht erreicht worden, stellte der Bundesrechnungshof fest. "Die angestrebte Verkehrsverlagerung von der Straße auf die Schiene ist ausgeblieben." Die Bundesregierung habe bislang auch nicht analysiert, ob das bestehende Schienennetz eine volkswirtschaftlich angemessene Größe besitze. Eine Bedarfsermittlung und eine Nutzenbewertung fehlten. Die Regierung sollte deshalb feststellen, welche Netzgröße erforderlich sei, um die Gemeinwohlverpflichtung des Bundes zu erfüllen. Zudem sollte sie prüfen, wie eine geeignete Struktur mit auf Bund und Länder verteilten Zuständigkeiten aussehen könnte.

Bahnchef Mehdorn hatte die Forderung nach Subventionen damit begründet, dass die Bahn mit dem Schienennetz auch nach einem Börsengang auf absehbare Zeit keine ausreichenden Erträge erwirtschaften würde. Diese Aussage, so der Bundesrechnungshof, müsse die Bundesregierung zunächst überprüfen. "Das Parlament kann dann entscheiden, ob es mit dauerhaften Zuwendungen aus Steuermitteln die Grundlage für die Rentabilität eines privatisierten Unternehmens schaffen will."

mik/dpa/afp