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ABGABEN Ablaß erlangt

Finanzrichter vermuten, daß die Zwangsanleihe verfassungswidrig ist. Die betroffenen Bürger müssen die Abgabe gleichwohl weiter zahlen. *
• aus DER SPIEGEL 8/1984
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Hessens Finanzminister Heribert Reitz (SPD) hielt das Gesetz für eine »Steuerposse«, der Saarbrücker Ökonomie-Professor Wolfgang Stützel (FDP) für »Flickschusterei«. Der Bund der Steuerzahler nannte es einen »Bastard« und das Justizministerium in Bonn schlicht »das Ding«.

Jetzt saßen Deutschlands höchste Finanzrichter über das Ding zu Gericht. Franz Klein, Präsident des Bundesfinanzhofs in München, bekräftigte letzten Freitag, was untergeordnete Finanzgerichte schon zuvor geargwöhnt hatten: »Ernstliche Zweifel« bestünden an der Verfassungsmäßigkeit des Investitionshilfegesetzes.

Von der beantragten »Aussetzung der Vollziehung« - bis das Verfassungsgericht endgültig entscheidet - wolle das Gericht im Interesse der Allgemeinheit jedoch absehen. Finanzminister Gerhard Stoltenberg darf die Abgabe also vorerst weiter kassieren.

Der Beschluß des Finanzhofs kam nicht unerwartet. Denn das CDU-Mitglied Klein, kaum ein Jahr in seinem neuen Amt, hat die Entwicklung des Gesetzes selber hautnah miterlebt. Zuvor war der Beamte einer der Getreuen aus des Kanzlers Mainzer Mannschaft in Bonn. In der Bundeshauptstadt hat er viele Jahre lang die Steuerpolitik der Union inspiriert.

Mit dem Spruch aus München ist zunächst wenig entschieden. Nur das Bundesverfassungsgericht kann das umstrittene Gesetz endgültig aushebeln. Erst im Herbst wollen die Karlsruher Richter ihre Entscheidung treffen.

Bis dahin herrscht weiterhin »ein Wirrwarr, der seinesgleichen sucht« (Reitz). Manche Firmen führten bislang die Abgabe gar nicht erst ab, etliche froren das Geld auf Sperrkonten ein, andere klagten. Allein in Hamburg zählten die Finanzämter rund 1500 Einsprüche von betroffenen Bürgern und Firmen.

Dabei schien das Gesetz zunächst simpel und logisch. Alleinstehende, die mehr als 50 000 Mark, und Verheiratete, die mehr als 100 000 jährlich zu versteuern haben, sollten vom 1. Januar 1983 an fünf Prozent ihrer Steuerschuld zusätzlich als Investitionshilfe abliefern.

Eine Milliarde Mark pro Jahr wollten die Bonner auf diese Weise abschöpfen. Das Geld sollte helfen, gezielt den Wohnungsbau anzukurbeln. Später, wäre der Aufschwung erst gesichert, sollten die Abzüge wieder zurückgegeben werden.

Das Gesetz wurde indes hektisch gemacht, war so schlecht durchdacht, daß selbst die regierungsfromme »Welt« es als »Wendebalg« schalt.

Rechtlich umstritten sind bereits etliche nachträgliche Änderungen. So sollte die Abgabe anfangs nur 1983 und 1984 eingetrieben werden. Später fand es der Finanzminister viel besser, die Mittel auch noch 1985 zu kassieren.

Für die Rückzahlung waren ursprünglich die Jahre von 1987 bis 1989 vorgesehen. Dann wurde die Frist auf 1990 bis 1993 verschoben. Je nach Zinshöhe und Teuerungsrate verlieren die Steuerzahler durch entgangene Zinsen und den Kaufkraftschwund die Hälfte bis zwei Drittel ihrer Gaben.

Noch schwerer wiegen die Zweifel, ob die Abgabe zum Grundgesetz paßt. Der

einzig völlig unbedenkliche Weg zum Einsammeln der Milliarden wäre eine (nicht rückzahlbare) Ergänzungsabgabe gewesen. Dafür gibt es eine gesetzliche Grundlage.

Doch diese Erhebungsmethode mochten die Christlich-Liberalen nicht nutzen. Schließlich hatte Wirtschaftsminister Otto Graf Lambsdorff die Ergänzungsabgabe in der sozialliberalen Ära als »leistungsfeindlich« verteufelt.

So dachte sich die Regierung nach etlichem Gezänk - rückzahlbar oder nicht - etwas ganz Neues aus: die »unverzinsliche, rückzahlbare Investitionshilfe-Abgabe«. Die allerdings paßt nicht so recht zum Grundgesetz.

Die Karlsruher Verfassungsrichter hatten 1980 in einem Urteil über die Berufsbildungsabgabe festgestellt, Sonderabgaben seien allein unter ganz strengen Bedingungen zulässig. Solches Geld darf beispielsweise nur dann eingetrieben werden, wenn zwischen den Zahlern der Abgabe und dem Zweck der Abgabe ein Zusammenhang besteht ("Sachnähe"). Das Kölner Finanzgericht maß an diesem Spruch die Zwangsabgabe und befand: »Daß die belastete Gruppe eine besondere Verantwortung für die Erfüllung der mit der Investitionshilfeabgabe zu finanzierenden Aufgabe« habe, sei nicht erkennbar.

Ähnlich schwer wiegen andere Bedenken der Juristen. Das Gesetz sei womöglich auf vielfache Weise nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar, verstoße also auch noch gegen Artikel drei des Grundgesetzes. Ungleich behandelt werden Arbeitnehmer und Unternehmer. Selbständige dürfen sich von der Abgabe ganz freikaufen. Investieren sie das Fünffache der geforderten Schuld, so ist der Ablaß erlangt.

Ein Anwalt etwa, der 140 000 Mark Einkommen angibt, müßte rund 50 000 Mark Steuern abführen plus fünf Prozent Zwangsanleihe, mithin weitere 2500 Mark. Investiert der Advokat den fünffachen Betrag, kauft er also einen 12 500 Mark teuren Perserteppich für seine Kanzlei, dann spart er die zusätzliche Last.

Arbeitnehmern ist diese Flucht aus der Pflicht verwehrt. Selbst dann, wenn sie ihr Einkommen für ein neues Eigenheim ausgeben, dem »Zweck des Gesetzes« mithin voll entsprechen, bleibt die Abgabe fällig - zumindest bis zum Spruch des Verfassungsgerichts.

Den, allerdings, sollten die betroffenen Steuerbürger nicht untätig abwarten. »Nur wer seine Rechte durch einen Einspruch wahrt«, warnt Finanzanwalt Gerhard Geckle aus Freiburg, »bekommt sein Geld auch zurück.« Alle anderen müssen - auch wenn das Verfassungsgericht Bonn letztendlich verurteilt - bis 1990 auf das bisher Gezahlte warten.

So rät der Bund der Steuerzahler allen Betroffenen ganz dringend, »Einspruch gegen den Bescheid« beim Finanzamt anzumelden und gleichzeitig das »Ruhen des Einspruchsverfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts« zu beantragen.

Der Tip dürfte Finanzminister Gerhard Stoltenberg kaum erfreuen. Statt der erhofften Milliarde hat er 1983 nur 540 Millionen Mark Zwangsgelder kassiert. Und würde die gesamte Millionenschar der Besserverdiener nun auf Einspruch pochen, das haben die Steuerzahler auch ausgerechnet, dann würden die Kosten des Verfahrens nochmals die Hälfte dieser Summe verschlingen.

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