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BUSSGELDER Absurdes System

Falschparker und Umweltsünder frohlocken: Bußgelder dürfen nach einem Richterspruch von der Steuer abgesetzt werden. Bonn will schnellstens ein neues Gesetz schaffen. *
• aus DER SPIEGEL 9/1984
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Hans-Heinrich Barnikel, Direktor beim Bundeskartellamt in Berlin, unterzeichnete gerade einen Bußgeldbescheid, da reichte ihm seine Sekretärin ein eiliges Fernschreiben herein. Als der Wettbewerbshüter den Text gelesen hatte, war ihm der Spaß an der Arbeit vergangen.

Barnikel hatte gegen 16 Firmen aus der Isolierbranche wegen Preisabsprachen Geldbußen in Höhe von 6,7 Millionen Mark verhängt. Doch die betroffenen Firmen, so entnahm er dem Fernschreiben, können sich den größten Teil dieses Betrags vom Finanzamt zurückerstatten lassen.

Geldbußen aller Art, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) am Montag vergangener Woche, können von der Steuer abgesetzt werden. Einzige Bedingung: Sie müssen aufgrund einer betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit verhängt worden sein.

Der Spruch des obersten Finanzgerichts hat bizarre Folgen. Denn das Finanzamt bezahlt nicht nur einen Teil der Ordnungsgelder, die das Kartellamt verhängt. Auch Geldbußen, mit denen beispielsweise Verstöße gegen Umweltschutzbestimmungen geahndet werden, können abgesetzt werden.

Verklappt eine Firma ohne Erlaubnis Schadstoffe ins Meer, läßt ein Chemieunternehmen giftige Abwässer in den Main oder wird auf einer Mülldeponie heimlich Dioxin vergraben - die dafür verhängten Geldbußen können beim Finanzamt gegen die Gewinne aufgerechnet werden.

Auch kleinere Sünden werden preiswerter. Autofahrer, die auf dem Weg zur Arbeit zu schnell gefahren sind, können das Strafmandat als Werbungskosten in die Steuererklärung einsetzen.

Je höher das Einkommen, desto größer fällt die steuerliche Entlastung aus. Wer etwa in der höchsten Progressionsstufe 56 Prozent seines Einkommens an das Finanzamt abführen muß, beteiligt den Fiskus zu 56 Prozent an seinem Bußgeld. Unternehmen können sogar bis zu 70 Prozent Steuern sparen.

Den seltsamen Spruch der Münchner Finanzrichter haben der Hamburger Kosmetikkonzern Colgate-Palmolive und die Stadtsparkasse Hildesheim erstritten. Die Saubermacher-Firma hatte Anfang der siebziger Jahre gegen Wettbewerbsbestimmungen verstoßen und war zu einer Ordnungsstrafe von 10 000 Mark verurteilt worden. Die Hildesheimer Sparkasse mußte ein Bußgeld von 800 000 Mark bezahlen, weil sie ohne die damals nötige Genehmigung Wertpapiere ins Ausland verkauft hatte.

Beide Firmen weigerten sich nicht, die Geldbußen zu bezahlen. Sie machten sie jedoch in ihrer Steuererklärung als Betriebsausgaben geltend. Weil die zuständigen Finanzämter dagegen Einspruch einlegten, mußte der Rechtsstreit schließlich vom höchsten Finanzgericht der Republik entschieden werden.

Die obersten Richter gaben den beiden Firmen recht: Geldbußen seien »betrieblich veranlaßt«, wenn die Straftat oder Ordnungswidrigkeit in Zusammenhang mit einem Gewerbebetrieb stehe. Als Betriebsausgaben minderten sie den steuerrechtlichen Gewinn, weil »weder die Steuergesetze noch die Vorschriften anderer Gesetze« ihren Abzug als Betriebsausgaben ausschließen.

Die Richter argumentierten nicht nur formal. Das Steuerrecht, verteidigte BFH-Präsident Franz Klein das Urteil, interessiere sich nun einmal nicht nach der Herkunft von Einnahmen und Ausgaben. Bei der Versteuerung von Einkünften werde nicht gefragt, ob es sich um einen Dirnenlohn oder einen Hehlergewinn handele. Es sei nicht verständlich, daß die Wertneutralität des Steuerrechts bei den Ausgaben aufgehoben werden solle.

Mit dieser Ansicht stehen die Finanzrichter allein. Das Urteil sei zwar juristisch nicht anzufechten, meinte etwa FDP-Steuerexperte Hans Gattermann, aber es sei geeignet, »das gesamte System der Geldbußen ad absurdum zu führen«. Mit der Entscheidung, mokierte sich der DGB, werde »regelrecht zum Rechtsbruch eingeladen«.

Tatsächlich macht der Spruch der Richter wenig Sinn. Es ist nicht einzusehen, daß jemand, der sein Auto bei einer Dienstfahrt vorschriftswidrig abstellt, weniger Bußgeld zahlt als jemand, der als Privatperson falsch parkt. Und es ist noch unverständlicher, daß Unternehmen, die wegen verbotener Preisabsprachen mit Ordnungsgeldern belegt werden, den größten Teil dieser Summe auf die Allgemeinheit abwälzen können.

Auch Regierung und Volksvertreter wollen sich damit nicht abfinden. Am Dienstag vergangener Woche ließ Finanzminister Stoltenberg mitteilen, er wolle die steuerliche Abzugsfähigkeit von Geldbußen so schnell wie möglich - wahrscheinlich noch bis zum Sommer - rückgängig machen lassen.

Doch sosehr der Finanzminister sich auch beeilt - vorläufig gilt der Spruch der Münchner Bundesrichter. Solange noch kein neues Gesetz in Kraft getreten ist, müssen die Finanzämter Geldbußen als Betriebsausgaben anerkennen.

Am meisten ärgert das die Berliner Wettbewerbshüter. Im September 1983 hatte das Kartellamt mit 55 Millionen Mark das bislang höchste Bußgeld gegen 77 deutsche Baufirmen verhängt.

Im größten Bauskandal der Nachkriegszeit hatten die Unternehmen jahrelang Preise für Fabriken und Funktürme, Kasernen und Krankenhäuser, Brücken und Bankgebäude abgesprochen und nach Expertenschätzungen dabei private Bauherren und den Staat um dreistellige Millionenbeträge geprellt.

Ein paar Unternehmen haben die ihnen auferlegten Geldbußen bereits gezahlt. Die Mehrzahl der Firmen dagegen hat erst einmal Einspruch eingelegt. Nun aber, so glauben die Kartellbeamten, werden die meisten Firmen ihre Sünden eingestehen und die Kartellbuße schnell bezahlen - solange sie mit der Ausgabe noch ihre Steuerlast mindern können.

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