Ärztestreik Arbeitgeber greifen zu juristischem Trick
Karlsruhe - Im bereits sechs Wochen dauernden Tarifstreit an den kommunalen Krankenhäusern gehen die Arbeitgeber nun in die Offensive. Sie verhandeln zwar wieder - allerdings nicht mit der Ärztegewerkschaft Marburger Bund, sondern mit der Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di und dem Deutschen Beamtenbund (dbb). Man wolle einen Tarifvertrag für alle 400.000 Beschäftigten an den kommunalen Kliniken aushandeln, so die Ankündigung.
Die Reaktion kam prompt und heftig: Der Marburger Bund sprach den Verhandlungsparteien jede Legitimation ab. An einen möglichen Abschluss werde sich die Ärztegewerkschaft "überhaupt nicht" gebunden fühlen, sagte die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Marburger Bundes, Magdalena Bennemann, in Berlin. Die Ärztestreiks an den kommunalen Krankenhäusern würden im Gegenteil in den kommenden Tagen "heftiger werden", kündigte Bennemann an.
Ver.di und dbb vertreten kaum mehr als 1400 der 70.000 Ärzte an kommunalen Kliniken. Im Marburger Bund sind dagegen knapp 50.000 der streikenden Mediziner organisiert. Mit einem möglichen Abschluss mit den beiden Organisationen wollen die Arbeitgeber aber offenbar den Marburger Bund im anstehenden Streit vor Gericht um den Vertretungsanspruch für die Mediziner ausbremsen.
"Ein Betrieb, ein Tarif", zitieren sie trocken die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Doch ob dies heutzutage für die Mediziner noch gilt, ist umstritten. Nach der Lesart von Ver.di und dbb wäre im Tarifstreit der Ärzte das Krankenhaus der Betrieb, auf die einzelnen Berufsgruppen dort käme es nach bisheriger Rechtsprechung nicht an. "Die Tarifabschlüsse, die Ver.di und wir anstreben, betreffen alle Beschäftigten in einem Krankenhaus, einschließlich der Putzfrauen, aber auch aller Ärzte", sagt dbb-Sprecher Frank Zitka.
Existieren konkurrierende Tarifverträge, so gilt nach dem Prinzip der Tarifeinheit bisher nur der "speziellere Tarifvertrag", der dem Betrieb "räumlich, betrieblich, fachlich und persönlich am nächsten steht" - nach gängiger Rechtsprechung also jener, der für die meisten Beschäftigten anzuwenden wäre. An Kreiskrankenhäusern und städtischen Kliniken wäre das dann der Ver.di-Vertrag, weil dort insgesamt mehr Krankenschwestern und Verwaltungspersonal gewerkschaftlich organisiert sind als Ärzte.
Gleichwohl hat der Marburger Bund im Konkurrenzstreit um die Vertretung der Ärzte durchaus Aussicht auf Erfolg. Dies zeigt das Beispiel der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL): Sie ist mit 35.000 Mitgliedern zwar viel kleiner als die Tarifgemeinschaft der Gewerkschaften Transnet und GDBA mit zusammen mehr als 300.000 Mitgliedern. Doch die GDL vertritt 75 Prozent der Lokführer und erstritt für diese im Mai 2003 vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt am Main einen eigenständigen Tarifvertrag. Auch der Marburger Bund hat inzwischen den Rechtsweg beschritten und sucht im Streit mit den Arbeitgebern eine Grundsatzentscheidung.
ase/AFP/dpa