Affäre Möllemann Staatsanwälte steigern den Druck
Düsseldorf - Nach Informationen des SPIEGEL wird die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft in den nächsten Tagen Bankmaterial beschlagnahmen, das Aufschluss über Möllemanns Verbindungen nach Luxemburg erlaubt. Die Ermittler wollen die Herkunft von knapp einer Million Euro klären, die von Möllemanns Konto bei der Luxemburger BNP-Bank im September 2002 abgehoben worden waren. Sie wurden verwendet, um den umstrittenen FDP-Wahlkampf-Flyer zu bezahlen. Gegebenenfalls will Oberstaatsanwalt Hans-Reinhard Henke auch die BNP-Bank durchsuchen lassen.
Die Staatsanwaltschaft Münster, die gegen Möllemann im gleichen Zusammenhang wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt, hat den Verteidigern eine Frist bis Ende Februar gestellt. Auch sie will die Bankdokumente einsehen und nötigenfalls sogar beschlagnahmen.
"Da ruht still der See"
In Düsseldorf sind inzwischen drei ursprünglich getrennt eingeleitete Nachforschungen wegen dubioser Parteispenden zu einer Akte zusammengefasst worden, wie Henke Mitte der Woche erläuterte.
In Düsseldorf laufen Ermittlungen wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs. Dabei geht es auch um dubiose Parteispenden an die nordrhein-westfälische FPD unter ihrem damaligen Vorsitzenden in den Jahren 1999 und 2000 beziehungsweise in den Jahren 1996, 1997, 1998 und 2001.
Ferner ermitteln die Staatsanwälte und eine Sonderkommission des Landeskriminalamtes wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Parteiengesetz, das seit Juni 2002 illegale Parteispenden unter Strafdrohung stellt. In diesem Fall geht es um die Finanzierung des umstrittenen Flugblattes, die Möllemann aus eigenem Vermögen geleistet haben will, deren Herkunft er aber zunächst verschleiert hatte.
Luxemburg antwortet nicht
Henke berichtete, die Ermittler seien derzeit damit beschäftigt, eine riesige Datei der angeblichen Spendernamen, Beträge und Belege zu erstellen. Die Staatsanwaltschaft in Luxemburg habe bisher abgelehnt, ohne Beschlagnahmebeschluss Kopien dort vorhandener Akten herauszugeben. Von Möllemann selbst sei zu alldem bisher keine Äußerung über die erste Einlassung seiner Anwälte hinaus gekommen. "Da ruht still der See", sagte Henke.
Die Staatsanwaltschaft Münster teilte Mitte der Woche mit, es habe ein Gespräch mit den Verteidigern Möllemanns gegeben, an dem auch Vertreter der Steuerfahndung teilgenommen hätten.
Möllemann selbst sei nicht bei der Unterredung gewesen, bei der die gesamte steuerrechtliche und prozessuale Sach- und Rechtslage erörtert worden sei. Die Verteidigung habe sich zu einer abschließenden Erklärung vor erneuter Beratung mit ihrem Mandanten nicht in der Lage gesehen und um Vertagung und Fortsetzung innerhalb der nächsten Wochen gebeten. Dem habe die Staatsanwaltschaft stattgegeben.