Airbus A 380 Eilantrag gegen Werksausbau
Karlsruhe/Hamburg - Bereits seit Ende März sind beim Bundesverfassungsgericht zwei gegen die Zuschüttung eines Teils des Mühlenberger Lochs gerichtete Verfassungsbeschwerden anhängig. Da ein Termin für deren Verhandlung derzeit nicht absehbar sei, habe man zum Mittel des Eilantrags gegriffen, hieß es in Hamburg.
Zwei Eilanträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung würden noch am Mittwoch per Bote beim höchsten deutschen Gericht eingereicht, teilte Andreas Dinkelmeyer vom Internationalen Tierschutz-Fonds (IFAW) mit. Eine Gerichtssprecherin konnte den Eingang bis zum frühen Abend allerdings noch nicht bestätigen.
Antragsteller sind nach Angaben des Tierschutz-Fonds der "Verein zum Schutz des Mühlenberger Lochs" sowie der "Verein zum Schutz von Hamburgs Elbregion." Mit den Anträgen auf Erlass einer einstweiligen Anordnung soll laut IFAW die endgültige Zerstörung des zu den größten europäischen Süßwasserwatts zählenden Naturschutzgebietes in buchstäblich letzter Minute verhindert werden.
Das Airbus-Unternehmen EADS braucht einen Teil des umkämpften Areals zur Erweiterung seines Werkes für die Herstellung von Komponenten des geplanten Großraumflugzeugs A 380. Die Baumaßnahmen sind bereits Ende Februar angelaufen.