Airbus-Krise Börsenaufsicht weitet Ermittlungen aus
Frankfurt am Main - Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nach Informationen von manager-magazin.de ihre Untersuchungen der Vorgänge um den europäischen Flugzeug- und Rüstungskonzern EADS nun auch auf einen möglichen Verstoß gegen die Ad-hoc-Publizität ausgedehnt. Eine Sprecherin des BaFin bestätigte die Information.
Nach Paragraf 15 des Wertpapierhandelsgesetzes sind börsennotierte Unternehmen verpflichtet, kursrelevante Tatsachen unmittelbar zu veröffentlichen.
EADS-Co-CEO Noël Forgeard hatte bekannt gegeben, dass "im Laufe des April" erste Verzögerungen bei der Fertigung des Großflugzeugs A380 festgestellt worden seien. Erst am 13. Juni sei der ganze Umfang der Schwierigkeiten ans Tageslicht gekommen und dann veröffentlicht worden. Der Aktienkurs von EADS war daraufhin um mehr als 26 Prozent eingebrochen. Forgeard reagierte mit der Bekanntgabe des Zeitraums, in dem ihm die Probleme bekannt worden seien, auf den Verdacht, dass er vor der Veröffentlichung der Probleme Insidergeschäfte getätigt haben könnte.
Forgeard hatte am 15. März kräftig EADS-Papiere verkauft und einen Veräußerungsgewinn in Millionenhöhe erzielt. Andere Manager wie auch Forgeards Kinder verkauften ebenfalls Aktien. Der EADS-Co-CEO hatte dies als "unglücklichen Zufall" bezeichnet. Die BaFin wie auch die französische Börsenaufsicht AMF untersuchen bereits die Vorgänge wegen des Verdachts auf Insiderhandel.