Airbus: Startbahn-Gegner scheitern in Karlsruhe - DER SPIEGEL
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Airbus Startbahn-Gegner scheitern in Karlsruhe

Anwohner des Hamburger Airbus-Werks sind mit dem Versuch gescheitert, die Bauarbeiten an der Landebahn doch noch zu stoppen. Das Verfassungsgericht wies heute einen Eilantrag zurück. Mit der Rodung von Bäumen war schon einige Stunden vorher begonnen worden.
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Karlsruhe - Die aus einem Stopp des Ausbaus entstehenden Folgen seien schwerwiegender als die vorläufige Enteignung des nur 100 Quadratmeter großen Grundstücks der Kläger, entschied das Gericht in Karlsruhe. Damit sinken die Chancen der Startbahngegner, in der Hauptverhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht den Ausbau der Startbahn doch noch stoppen zu können. Die im April begonnenen Bauarbeiten können fortgesetzt werden. Für die Hauptverhandlung ist noch kein Termin festgesetzt. (AZ: 1 BvR 1889/06)

Am 14. Juli hatte bereits das Landgericht Hamburg entschieden, das betreffende Grundstück an diesem Montag in die Hände der Stadt übergehen zu lassen, um so die Verlängerung der Startbahn um 589 Meter zu ermöglichen. Die Kläger machen dagegen in Karlsruhe geltend, dass es sich bei dem Grundstück mit seinen fünf Obstbäumen um ein so genanntes Messgrundstück handelt, auf dem Auswirkungen des Flugzeugverkehrs auf den Obstanbau überwacht würden. Deshalb sei die Enteignung rechtlich nicht möglich.

Das BVG betonte aber nun mit Blick auf die kleine Parzelle und seine 30 Eigentümer, das Grundstück spiele auch "in Anbetracht der zersplitterten Eigentums- und Besitzverhältnisse für die Nutzung zum Obstanbau nur eine geringe Rolle". Hinzu komme, dass bei einem Erfolg der später im Hauptsacheverfahren zu entscheidenden Verfassungsbeschwerde ein Neuanbau von Bäumen möglich erscheine.

Rodung lief schon vor dem Entscheid

Was die Messungen von Schadstoffemissionen auf dem Grundstück angeht, hätten die Kläger überdies nicht dargelegt, dass es größere Probleme bei der Auffindung eines Ersatzstandortes geben könnte, entschieden die Verfassungshüter. Nach ihrer Auffassung handelt es sich dagegen bei der Verlängerung der Start- und Landebahn um eine wichtige Voraussetzung für künftige Investitionen, die den Wirtschaftsstandort und Arbeitsplätze "in nicht unerheblichem Umfang" stärken sollten. Dies sei selbst von den Klägern eingeräumt worden.

Auf dem umstrittenen Grundstück war am Montag schon einige Stunden vor der Karlsruher Entscheidung mit den Rodungsarbeiten begonnen worden. Die Wirtschaftsbehörde hatte dies mit den Urteilen der Hamburger Gerichte begründet. Wirtschaftssenator Gunnar Uldall (CDU) erklärte dazu: "Damit hat die Groteske am Rande eines großen Investitionsvorhabens, die vielfach auf Unverständnis stieß, endlich ein Ende gefunden." Trotz der komplizierten juristischen Lage könne nun das Vorhaben planmäßig zu Ende geführt werden.

Die Rollbahn wird nach Süden verlängert, damit auch die Frachtversion des Super-Airbus A380 im Stadtteil Finkenwerder starten und landen kann. Sollte die Startbahnverlängerung doch noch in Karlsruhe scheitern, wird in Hamburg befürchtet, dass auch die Entscheidung zum Bau eines A380-Auslieferungszentrums in der Hansestadt wieder auf der Kippe stehen könnte. Die Fertigstellung der Startbahn kostet 83 Millionen Euro und ist für August 2007 geplant.

itz/AFP/dpa