Aktionärsklage Kirch findet Mitstreiter gegen Deutsche Bank
Frankfurt am Main - Der frühere Kirch-Manager Dieter Hahn hatte Anteilseigner der Bank in Zeitungsanzeigen dazu aufgerufen, ihn bei einer Schadensersatzklage gegen den jüngst auch als Aufsichtsratchef zurückgetretenen Breuer zu unterstützen. Die Reaktionen anderer Anteilseigner auf Hahns Aufruf seien positiv gewesen, schreibt nun die "Frankfurter Allgemeine". Kirch habe die erforderliche Zahl an Unterstützern bereits zusammen. Das Blatt beruft sich auf mit dem Verfahren vertraute Kreise.
Hahn nutzt eine Reform des Aktiengesetzes, durch die schon ein Prozent der Aktien-Anleger eine Haftungsklage gegen Manager erzwingen können - auch gegen den Willen von Vorstand und Aufsichtsrat. Bisher waren dafür 10 Prozent nötig.
Kirch, der auch Kleinaktionär der Deutschen Bank ist, und die Bank selbst lehnten Stellungnahmen ab.
Weiterer Hintergrund des neuen Kirch-Vorstoßes ist ein rechtskräftiges Urteil des Bundesgerichtshofs. Der hatte geurteilt, dass dem früheren TV-grundsätzlich Schadensersatz wegen Äußerungen Breuers über dessen zweifelhafte Kreditwürdigkeit zusteht. Kirch führt die Insolvenz seiner Mediengruppe im Jahr 2002 auf dieses Interview im TV-Sender Bloomberg zurück. Hahn hatte in seinem Aufruf geschrieben, der Deutschen Bank sei allein durch die Verfahrenskosten ein beträchtlicher Schaden entstanden.
Bei einem Sieg vor Gericht flösse das Geld wegen der sogenannten Binnenhaftung allerdings nicht in die Taschen der Kläger, sondern in die Unternehmenskasse. Eine Außenhaftung von Managern direkt gegenüber Anlegern gibt es bisher nur in Sonderfällen.
In anderen Verfahren will Kirch Schadensersatzzahlungen der Deutschen Bank und Breuers an ihn selbst durchsetzen.
itz/mm.de/dpa/Reuters