Aktionärsklage Tausende gegen die Telekom
Frankfurt am Main - Den Mandanten gehe es um rund 14 Millionen Euro, teilte ein Vertreter der Wiesbadener Anwaltskanzlei Doerr, Kühn, Plück & Thoeren mit. Bei den Klägern handele es sich zu 95 Prozent um Kleinanleger, die seinerzeit im Schnitt 3500 Euro investiert hätten. Die Anleger - darunter viele ältere Menschen - hätten zum größten Teil noch keinerlei Erfahrung mit Aktien gehabt. Hintergrund der Klage ist der massive Kursverfall der zum Preis von 66,50 Euro (für Privatanleger 63,50 Euro) an den Markt gebrachten T-Aktie . Aktuell schwankt der Kurs um elf Euro. Die Anleger werfen der Deutschen Telekom vor, unter anderem den wahren Immobilienwert des Unternehmens und risikoreiche Investitionen verschwiegen zu haben.
In der Klage geht es zudem um den Kauf des britischen Mobilfunkunternehmens One2One. Nach Recherchen des ARD-Fernsehmagazins Report mahnte der damalige Telekom-Finanzvorstand Joachim Kröske seine Vorstandskollegen schon 1999, dass der Telekom-Kurs wegen der im gleichen Jahr gekauften One2One nicht durch die voraussichtliche Geschäftsentwicklung gedeckt war. Der Emissionsprospekt für den dritten Börsengang in 2000 hätte der Kanzlei zufolge aber alle wesentlichen Umstände enthalten müssen, die für eine Kaufentscheidung erforderlich sind. "Nach zuverlässigen Angaben war auch der Aufsichtsrat der Deutschen Telekom über die Warnungen des Finanzvorstandes informiert", schreibt die Kanzlei.
Unternehmen und Bund haben die Vorwürfe stets zurückgewiesen. Als Hauptanteilseigner hatte der Bund bei der Emission rund 15 Milliarden Euro eingenommen. Der Bundesrechnungshof lehnt es ab, ein Gutachten über die umstrittene Immobilienbewertung den Bonner Staatsanwälten zugänglich machen. Es sei schwer vorstellbar, dass die Nichtherausgabe die Ermittlungen behindere, sagte ein Sprecher. Der Bericht enthalte keine wesentlichen zusätzlichen Informationen.
Anders als für institutionelle Anleger sei eine Klage in den USA für Kleinaktionäre aussichtslos, sagte Rechtsanwalt Ralf Plück. "Es lässt sich kein amerikanischer Bezug herstellen: Käufer, Börse und Unternehmen sind in Deutschland." Die größte Sammelklage von Anlegern in der deutschen Geschichte werde daher zeigen, wie es um den Anlegerschutz in Deutschland bestellt sei. Zwei andere Anwaltskanzleien hatten im März angekündigt, die Telekom in New York verklagen zu wollen. Eine Sammelklage von US-Investoren ist dort bereits zugelassen worden.
Die Verjährungsfrist für die Prospekthaftung der Telekom läuft am 26. Mai ab. Bis dahin will die Wiesbadener Kanzlei weitere rund tausend Klagen einreichen. Beim Frankfurter Landgericht liegen bereits einige Klagen weiterer Investoren vor, bestätigte ein Sprecher des Landgerichts. Termin und mögliche Zusammenfassung der verschiedenen Klagen seien noch nicht absehbar.