Alcopop-Ersatz Verbraucherschützer warnen vor Schnaps-Brausepulver
Berlin - Das Schnaps-Pulver ist - wie harmlose Kinderbrause auch - in unauffälligen Tütchen verpackt, was es, so befürchten Verbraucherschützer, umso gefährlicher macht. Denn nach geltendem Recht gilt es nicht als alkoholisches Getränk. Doch in jedem Beutel stecken laut Deklaration 4,8 Volumenprozent Alkohol - was etwa einem bis eineinhalb Gläschen Schnaps entspricht "Das ist genauso gefährlich wie die Alkopop-Flaschendrinks", sagt Birgit Rehlender, Ernährungsexpertin von Stiftung Warentest.
"Dröhnt gut zu", verspricht denn beispielsweise auch subyou, der Hersteller des neuen In-Getränks auf seiner Internet-Seite und lockt mit niedrigen Preisen für schmale Teenager-Geldbeutel mit dem Slogan "... Geschmack für wenig Knete" und "ergiebiger als Muttis Spülmittel".
"Nix für Flaschen", sei das neue Party-Getränk, kalauert subyou weiter und rechtfertigt den Verkauf der Droge mit seiner eigenen Sicht der Dinge: "Wer unter 18 ist, muss von Alten bevormundet werden. Wir ziehen die Schule schneller durch, machen die Jungen früher fit fürs Arbeitsleben, aber verweigern ihnen Durchblick und Eigenverantwortung."
Trotz aller Bemühungen des Gesetzgebers, Minderjährige vom Kauf hochprozentiger Alkopop-Drinks abzuhalten, hat subyou offenbar eine Gesetzeslücke gefunden - und beutet sie zusammen mit anderen findigen Anbietern der Alko-Brause nach Kräften aus. Indem der Alkohol als Instantpulver verkauft wird, wird auch die seit letztem Sommer geltende Sondersteuer von 84 Cent pro 0,275-Liter-Flasche umschifft.
Die hochprozentige, süßliche Brausemischung in Wodka- oder Rum-Geschmacksrichtung kostet pro Tütchen 1,65 bis 2,40 Euro. In Wasser aufgelöst, lässt sich ein Viertelliter Alkopop daraus mischen, und ist damit billiger als die Fertigmixtur in Flaschen. Das Trendpulver wurde anfangs zunächst als Geheimtipp übers Internet gehandelt. Neuerdings ist es aber auch an Tankstellen, Kiosken, in Getränkemärkten oder Kneipen zu kaufen, meist direkt neben der Kasse platziert, so die jüngsten Marktbeobachtungen von Andrea Schauff, Ernährungsspezialistin der Verbraucherzentrale Hessen.
Harte Spirituosen dürfen nur an Erwachsene verkauft werden. In beiden Fällen werde das Jugendschutzgesetz in der Regel aber häufig umgangen, so die Erfahrungen Hauffs: beim Internet-Verkauf könne die Volljährigkeit gar nicht überprüft werden. Und auch im Laden werde das Pulver immer wieder ohne Nachfrage nach Alter und Personalausweis an Minderjährige verkauft - obwohl auf den Tüten die Warnung aufgedruckt sei: "Alkohol kann süchtig machen - Abgabe ab 18 Jahren."
Zucker, Benzoesäure und synthetische Farbstoffe
Wer bei seinen Kindern die vermeintlich harmlosen Brausebeutel findet, sollte alarmiert sein, sagt Rehlender von Stiftung Warentest. "Das ist nicht auf die leichte Schulter zu nehmen." Ob die Schnaps-Brause unaufgelöst in den Mund genommen oder als Instant-Lösung getrunken werde, sei egal. Rausch bleibt Rausch. "Die Menge Alkohol ist die gleiche", erklärt Rehlender.
Sorgen bereitet der Expertin auch die Qualität des Pulvers. Neben großen Zuckermengen, Konservierungsstoffen, Benzoe- und Sorbinsäuren fanden die Tester nach eigenen Angaben zudem synthetische Azofarbstoffe in den Tüten. "Ein Farbstoff war weder rechtlich zugelassen noch bekannt", schimpft Rehlender.
"Die Sondersteuer gehört auch aufs Pulver ausgeweitet", fordert Waltraud Fesser von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sobald Alkohol im Spiel sei, müssten die Jugendlichen geschützt werden. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk, hatte erst vor kurzem neue Zahlen präsentiert, wonach Minderjährige deutlich weniger zugreifen, wenn Alkopops sie teuer zu stehen kommen. Verbraucherschützer hoffen jetzt auf den Sommer, dann soll die Sondersteuer noch einmal auf ihre Auswirkungen überprüft werden.
Von Berrit Gräber, AP