Alcopops: Verfassungsrichter lassen Sondersteuer passieren - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen

Alcopops Verfassungsrichter lassen Sondersteuer passieren

Die Sonderabgabe auf die so genannten Alcopop-Getränke bleibt bestehen. Ein Eilantrag gegen die Steuer wurde vom Bundesverfassungsgericht abgewiesen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Karlsruhe - Der Spirituosenhersteller Diageo, der unter anderem "Smirnoff Ice" vertreibt, wollte die Anfang August eingeführte Steuer von dem höchsten deutschen Gericht untersagen lassen. Das Unternehmen sah in der Sondersteuer eine Verletzung seiner Eigenstumsrechte und der Berufsfreiheit.

Das Bundesverfassungsgericht wies den Antrag auf einstweilig Anordnung jedoch als unzulässig ab. Das Unternehmen führe nicht aus, auf welcher Grundlage es die Zahlen ermittelt, die den von ihm befürchteten Verlust seiner Arbeitsplätze begründen sollen. Gleiches gelte für die angebliche Höhe der Kosten, die dem Spirituosenhersteller durch eine Rückrufaktion und die Umetikettierung entstehen könnten. (AZ: 1 BvQ 28/04)

Durch die Steuer verteuern sich die kleinen Flaschen mit den alkoholischen Mixgetränken um 80 bis 90 Cent, abhängig von Volumen und Alkoholgehalt. Die Sondersteuer soll den Alkoholkonsum bei Jugendlichen eindämmen.