ALG II Ost- und Westgeld bleibt unterschiedlich
Berlin - Die Regierung weiche mit ihren Plänen von der Regel ab, wonach sich die Höhe des Arbeitslosengeldes II an den Veränderungen des aktuellen Rentenwertes beziehungsweise an den Ergebnissen der regelmäßigen Einkommens- und Verbrauchsstichproben orientiert, so die Begründung.
Für eine Angleichung sollen deshalb nach dem Willen der Länder erst die Ergebnisse der 2003 vorgenommenen Stichprobe abgewartet werden. Diese soll zum Jahresende vorliegen.
Bislang erhalten Bezieher des Arbeitslosengeldes II im Osten 331 Euro und im Westen 345 Euro, zudem werden die Unterkunftskosten übernommen. Die noch amtierende Regierung will den Satz zum Januar 2006 einheitlich auf 345 Euro festlegen. Sie reagiert mit ihrem Vorstoß auf den Vorschlag des Hartz-IV-Ombudsrates. Der Ombudsrat hatte bemängelt, pauschal geringere Sätze seien in den neuen Ländern nicht mehr gerechtfertigt.