Alterssicherung: Union verteidigt Rente ab 67 - DER SPIEGEL
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Alterssicherung Union verteidigt Rente ab 67

Erst vor zwei Monaten haben Bundestag und Bundesrat die Rente mit 67 beschlossen. Trotzdem gibt es in der Koalition wieder Streit: Die Union lehnt Forderungen aus der SPD ab, das geplante Gesetz noch mal zu überdenken.
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München - "Ich kann der SPD von einem solchen Vorgehen nur abraten. Die Menschen wissen, dass die SPD das Gesetz mitbeschlossen hat", sagte der Vorsitzende der Arbeitsgruppe für Arbeit und Soziales der Unionsfraktion, Ralf Brauksiepe (CDU), der "Süddeutschen Zeitung". Es sei eine Illusion zu glauben, man könne angesichts der alternden Bevölkerung auf die Rente mit 67 verzichten. "Das kommt einem Kampf gegen Adam Riese gleich", sagte der CDU-Sozialexperte.

Brauksiepe bestritt auch, dass es eine Ausstiegsklausel gebe, wonach das Vorhaben 2010 noch gekippt werden könnte. Es gebe nur eine Pflicht, darüber zu berichten, wie sich der Arbeitsmarkt für Ältere entwickelt habe. Dies verhindere aber nicht die Einführung der Rente mit 67 im Jahr 2012, sagte er.

Brauksiepe reagierte damit auf Äußerungen führender Sozialdemokraten in den vergangenen Tagen. So wollte die designierte stellvertretende SPD-Vorsitzende Andrea Nahles einen Ausstieg von der Rente mit 67 nicht ausschließen und verwies auf eine entsprechende Überprüfungsklausel. Grundvoraussetzung für die Umsetzung der Reform sei es, dass genügend Ältere auch Arbeit finden.

Eine SPD-Arbeitsgruppe denkt derweil über Maßnahmen zur Flankierung der Rente mit 67 nach. Unter anderem gehe es um einen flexibleren Renteneintritt und über eine mögliche Zusatzversicherung, die Rentenabschläge bei einem Ausscheiden aus dem Arbeitsleben vor der Altersgrenze 67 ausgleiche, berichtet die "Berliner Zeitung".

Der sozialpolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Klaus Brandner, schlug in der "Hannoverschen Allgemeinen Zeitung" vor, die Altersgrenze für den frühestmöglichen Bezug einer Teilrente von 63 auf 60 Jahre zu senken und zugleich einen höheren Hinzuverdienst zu erlauben. Dann könnten Beschäftigte bereits mit 60 ein bis zwei Drittel ihrer gesetzlichen Rente bekommen und entsprechend weniger arbeiten. Die Überlegungen sollten in eine Anschlussregelung für das 2009 auslaufende Altersteilzeitgesetz münden.

sam/AP/dpa-AFX