Amazon.de Gericht verbietet "irreführende" Potter-Rabatte
Hamburg - Bis zum 21. Juni müssen sich die Fans der Zauber-Serie noch gedulden, dann erscheint immerhin die englische Originalfassung von "Harry Potter and the Order of the Phoenix". Gleichwohl ist das Buch dank der immensen Zahl von Vorbestellungen schon jetzt auf den ersten Platz der Bestseller-Liste bei Amazon.de hochgeschossen. Vielleicht liegt das auch daran, dass der Web-Händler kräftige Rabatte verspricht: immerhin 35 Prozent, das entspräche neun Euro Nachlass, heißt es auf der Amazon-Seite.
Dieses Rabatt-Angebot, und wahrscheinlich auch der ganze Vorbestellungsboom, waren für den Hamburger Carlsen-Verlag ein Ärgernis. Carlsen verkauft die deutschen Übersetzungen der Rowling-Reihe, könnte bei einem allzu durchschlagenden Erfolg der englischen Fassung also Umsätze einbüßen. Vor dem Hamburger Landgericht hat der deutsche Verlag nun eine einstweilige Verfügung gegen Amazon.de erwirkt, die das Rabatt-Angebot für den fünften Potter-Teil verbietet. Amazon verletze das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, befand das Gericht.
Rein fiktive Zahlen mit offiziellem Anstrich?
Das Gericht und die Carlsen-Juristen störten sich daran, dass Amazon den englischen Listenpreis - 16,99 Pfund - zunächst in einen Euro-Preis - 25,80 Euro - umgerechnet hat und beide auf seiner Angebotsseite direkt gegenüberstellte. Eben jenen Euro-Preis nimmt Amazon dann als Basis, um seinen Endpreis und den 35-Prozent-Rabatt zu berechnen.
Prinzipiell ist es zwar vollkommen statthaft, vom britischen Listenpreis abzuweichen. Dieser nämlich dient lediglich als Empfehlung, die starre Buchpreisbindung bleibt als deutsche Eigenheit auf deutsche Veröffentlichungen beschränkt. Ob diese freie Preisgestaltung indes als eine Art bezifferter Rabatt beworben werden darf, daran scheiden sich die Geister.
Das Carlsen-Lager argumentiert, Amazon führe die Kunden mit seinen Euro-Rabatten in die Irre. Es werde der Eindruck erweckt, als gebe es einen festen Euro-Marktpreis, so auch das Gericht. Tatsächlich aber müsste der Euro-Preis je nach aktuellem Pfund-Wechselkurs hin und her schwanken, findet eine Verlagssprecherin. Deshalb könne es auch keinen fixen 35-Prozent-Rabatt geben, die Zahl sei rein fiktiv - und diene nur dazu, einen "Anlock-Effekt" zu erzielen.
Und täglich schwankt der Potter-Preis?
So manchem juristischen Laien wird es wohl nicht ganz leicht fallen, dieser Argumentation bis in die letzte Verästelung zu folgen. Hinzu kommt, dass Amazon das Wort "Rabatt" gar nicht verwendet und zumindest in einer Art Fußnote sehr wohl darauf hindeutet, dass sich die angegebenen Preise von einer britischen "Empfehlung" ableiten, nicht von einem offiziellen Festpreis.
Das aber reichte dem Gericht nicht aus - aus Sicht der Justiz ist der Kunde offenbar eine sehr leicht in die Irre zu führende Kreatur. Es ist im übrigen nicht das erste Mal, dass das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verwandt wurde, um aus Kundensicht eher harmlose Preisnachlässe zu untersagen - so kassierte auch C&A nach der Euro-Umstellung auf dieser Rechtsbasis eine einstweilige Verfügung.
Potter-Fans, die bereits früher englische Serien-Teile erwarben, ist dabei sehr wohl bekannt, dass die Preise dafür, anders als bei deutschen Büchern, je nach Verkäufer unterschiedlich hoch ausfallen. Amazon verfährt übrigens seit langem auch bei anderen englischen Büchern auf ähnliche Weise wie bei "Order of the Phoenix" - ohne bekannten Ärger. Auch die Carlsen-These, der Euro-Preis müsse je nach Wechselkurs schwanken, erscheint zweifelhaft. In letzter Konsequenz hieße das, dass auch der reguläre Buchhandel tagtäglich neue Preisschilder auf die Rücken seiner englischen Bücher pappen müsste.
"Dem Werbedruck nicht widerstehen"
Die Carlsen-Sprecherin betonte, ihr Verlag sei einerseits im "Interesse der Kunden" vor Gericht gezogen. Zudem könne Amazon.de mit seinen erheblichen Rabatt-Angeboten aber auch den regulären Buchhändlern schaden. Einige von ihnen, heißt es in einer Carlsen-Mitteilung, zögen bereits in Betracht, die englische Ausgabe gar nicht in ihr Sortiment aufzunehmen - denn dem "Werbedruck" von Amazon.de könnten sie ohnehin nicht standhalten. Carlsen habe Amazon im Übrigen schon früher aufgefordert, die Angebote aus dem Netz zu nehmen - vergeblich.
Ob es dem Verlag rein um den Kundenschutz und die Belange der anderen Buchhändler geht, sei dahingestellt. Seine Sprecherin jedenfalls wies den Verdacht zurück, man sei vor Gericht gezogen, weil Leser der englischen Ausgabe als Käufer der Übersetzung kaum mehr in Frage kommen.
Amazon hält sich mit Kommentaren vorsichtig zurück. Eine Amazon-Sprecherin sagte auf Nachfrage nur, man wolle den bisherigen Preis auf jeden Fall weiterhin anbieten. Möglich also, dass Amazon einfach nur die Formulierung des Angebotes so abändert, dass Juristen keinen Anstoß mehr daran nehmen. Bewegt sich der Web-Händler aber gar nicht, sehen sich die Kontrahenten bei einem regulären Prozess vor Gericht wieder.
Aber bis dahin dürften wohl noch viele Tausende Potter-Romane vorbestellt werden.