Amnestie-Affäre Clinton-Günstling erneut verurteilt
Los Angeles - Die Liste seiner Vergehen ist lang: Betrug, Meineid, Steuerhinterziehung, betrügerische Abrechnungsmethoden und Geldwäsche. Entsprechend hart fiel das Urteil aus: Braswell muss für 18 Monate ins Gefängnis. Außerdem kommen auf den Geschäftsmann Forderungen in Höhe von 10,4 Millionen Dollar für Steuernachzahlungen, Bußgelder und Zinsen für das Finanzamt zu.
Dabei kommt die Verurteilung des Gründers und Geschäftsführers der Braswell Enterprise keineswegs überraschend: Schon 1980 war der Unternehmer, der sich sein Geld mit angeblich natürlichen Protasta-Pillen verdiente, unter anderem wegen Betruges schuldig gesprochen worden. Das Gericht hatte damals drei Jahre Haft und eine anschließende fünfjährige Bewährungszeit verhängt.
Absitzen musste Braswell jedoch nur sieben Monate. Um den Schandfleck aus seinem Lebenslauf zu tilgen, bemühte er sich um eine höchstpersönliche Begnadigung des Präsidenten. Mit Erfolg: Als quasi letzte Amtshandlung unterschrieb Clinton die Begnadigungsurkunden für 140 Straftäter, darunter auch Braswell.
Drei pikante Details der Amnestie wurden jedoch erst später bekannt. Vermittler des Kuhhandels war der Bruder der Präsidentengattin, Hugh Rodham. Der Anwalt kassierte 200.000 Dollar dafür, dass er das Gnadengesuch durchboxte. Clinton bestritt jedoch, dass die Arbeit seines Schwagers etwas mit dem so genannten "presidential pardon" zu tun habe.
Kurz nach der Verkündung der Amnestie sorgte dann die Tatsache für Aufregung, dass das Gesuch den üblichen Weg über das Justizministerium und die Bundespolizei FBI umging. Zudem wurde schnell bekannt, dass seit 1999 erneut wegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche gegen Braswell ermittelt wurde. Der gestrige Schuldspruch des Gerichts geht auf diese Ermittlungen zurück.
Auf eine erneute Amnestie kann der 60-Jährige diesmal kaum hoffen. Eher muss er befürchten, dass die Justiz noch weiter gegen ihn vorgeht. Im nächsten Monat startet ein Prozess gegen einen seiner Geschäftspartner, den Anwalt William E. Frantz. Er soll über seine Kanzlei die Auslandseinkünfte Braswells an der Steuer vorbeigeschleust haben. Die Chancen, dass bei dem Verfahren noch weitere Details über dessen unlautere Geschäftspraktiken ans Tageslicht kommen, stehen nicht schlecht.