Amnestie für Steuersünder Kabinettsentscheidung für kommende Woche geplant
Berlin - Mit der Amnestie will die Regierung illegal ins Ausland geschafftes Geld zurück nach Deutschland holen. Es wird dann nachträglich besteuert, der Vermögensinhaber aber für seine Einsicht mit Straffreiheit belohnt.
Die Regierung spricht von einer "Brücke zur Steuerehrlichkeit". Mit den Zusatzeinnahmen von einer Milliarde Euro, die bereits im Bundeshaushalt 2003 verplant sind, wären die Einbußen durch die Umstellung bei der Zinsbesteuerung von schätzungsweise 300 Millionen Euro mehr als ausgeglichen. Eichel plant, den 30-prozentigen Zinsabschlag auf eine 25-prozentige Abgeltungssteuer umzustellen. Das heißt, der persönliche Einkommensteuersatz spielt bei Kapitalerträgen künftig keine Rolle mehr - jeder muss einheitlich 25 Prozent zahlen.
Die befristete Amnestie soll in zwei Stufen greifen: Wer bis Ende dieses Jahres sein Schwarzgeldvermögen offenbart, soll 25 Prozent Zinssteuer nachzahlen. Wer den Schritt bis 30. Juni 2004 vollzieht, wird mit 35 Prozent belastet. Anschließend gilt wieder die heutige Praxis. Experten schätzen das illegal ins Ausland geschaffte Geld auf mehrere hundert Milliarden Euro. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte erklärt, davon könnten wenigstens 100 Milliarden zurückgeholt werden. Dies brächte dem Staat 25 Milliarden Euro Zinssteuereinnahmen. Fachleute bezweifeln, dass eine Betrag in dieser Höhe eingenommen werden kann.
Selbstanzeige nicht zwingend nötig Die Straffreiheit soll - im Gegensatz zu Eichels ursprünglichem Plan - nicht mehr an eine Selbstanzeige gebunden sein, sondern an eine "strafbefreiende Erklärung". Darin muss der Betroffene vollständige Angaben über das zu versteuernde Vermögen machen. Nach Worten Müllers "hat es der Bürger damit selbst in der Hand", durch umfassende Ehrlichkeit straffrei aus dem Verfahren hervorzugehen.
Ein Nachweis ist nicht vorgesehen. Auch sollen die Finanzbehörden auf Nachermittlungen verzichten. Die Amnestie soll nicht für jene Steuersünder gelten, gegen die schon ermittelt wird oder die unter Verdacht stehen. Das Gesetz soll möglichst im Juli in Kraft treten. Vorgesehen ist auch eine Beweisumkehrlast, falls der Steuersünder später noch einmal in Verdacht gerät und festgestellt wird, dass er in seiner Erklärung nicht alle Beträge offen gelegt hatte.
Die im Finanzministerium erarbeiteten Eckpunkte decken sich bis auf wenige Änderungen mit dem Beschluss der Koalition kurz vor Weihnachten, mit dem Schröder den SPD-Streit um die Neubelebung der Vermögensteuer beendet hatte.
Die Abgeltungssteuer wird im Gegensatz zur heutigen Praxis direkt von den Banken an den Fiskus abgeführt, ohne dass später eine Verrechnung mit dem persönlichen Einkommensteuersatz erfolgt. Nachzahlungen sind damit ausgeschlossen. Kritiker der Regelung bemängeln, dass davon jene Bürger profitierten, die bei der Einkommensteuer dem Spitzensatz von 48,5 Prozent unterliegen. Eichel und Schröder nannten 25 Prozent bei der künftigen Zinsbesteuerung `außerordentlich vernünftig". Trotz der automatischen Zahlungen der Banken an den Fiskus will Eichel das Bankgeheimnis abschaffen.