Ankläger attackieren Ackermann: "Vorsätzlich gegen Aktienrecht verstoßen" - DER SPIEGEL
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Ankläger attackieren Ackermann "Vorsätzlich gegen Aktienrecht verstoßen"

Ihre Niederlage zeichnet sich bereits ab, da gehen die Staatsanwälte im Mannesmann-Verfahren noch einmal in die Offensive. Mit neuen Beweisanträgen wollen sie nachweisen, dass Josef Ackermann wissentlich Gesetze missachtete.
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Düsseldorf - Staatsanwalt Johannes Puls sagte, dem heutigen Deutsche-Bank-Chef sei sehr wohl bewusst gewesen, dass der frühere Mannesmann- Aufsichtsratsvorsitzende Joachim Funk nicht eine Prämie an sich selbst habe mitbeschließen dürfen. Trotzdem habe Ackermann den Prämienbeschluss für Funk im Februar 2000 mitgetragen. Ackermann und Funk gehörten damals dem Präsidium des Mannesmann-Aufsichtsrates an.

Ackermann hatte im Prozess gesagt, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass der Beschluss für Funks Prämie ein Fehler gewesen sei. "Dies will die Staatsanwaltschaft widerlegen", sagte Puls. Er beantragte daher, die Anwesenheitslisten von Hauptversammlungen der Deutschen Bank aus den Jahren 1998 und 1999 zu verlesen.

Die Ankläger wollen damit aufzeigen, dass Ackermann als Vorstandsmitglied an den Hauptversammlungen teilgenommen hat. Deshalb müsse er wissen, dass nicht der Aufsichtsrat, sondern die Aktionäre die Vergütung von Aufsichtsräten wie Funk bewilligen.

"Zweifelhaft, ob ein Schuldspruch erfolgt"

Außerdem will die Staatsanwaltschaft in das Verfahren nun auch Millionenprämien an weitere Führungskräfte einbeziehen, von deren strafrechtlicher Verfolgung sie bislang abgesehen hatte. Auch ein Bonusprogramm für das Geschäftsjahr 1999 solle berücksichtigt werden, dessen Beschluss durch das Aufsichtsratspräsidium "erhebliche Mängel" aufgewiesen habe. Auch hier habe sich der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Funk selbst begünstigt, so Puls.

Insgesamt hebt die Anklage nun vor allem auf zivilrechtliche Tatbestände ab. Richterin Brigitte Koppenhöfer hatte in einer Zwischenbilanz in der vergangenen Woche erklärt, sie sehe den von der Staatsanwaltschaft erhobenen strafrechtlichen Vorwurf der schweren Untreue bislang als nicht erhärtet an. Vertreter der Angeklagten rechnen seither mit einem Freispruch ihrer Mandanten.

Die Staatsanwaltschaft selbst schätzt ihre Chancen im Strafrechtsprozess gering ein, Ackermann und andere der Untreue zu überführen. "Nach dem Rechtsgespräch erscheint es zweifelhaft, ob ein Schuldspruch erfolgt. Deshalb wollen wir vorläufig ausgeschiedene Tatteile in die Hauptverhandlung einbeziehen", sagte Puls.

Bei der Mannesmann-Übernahme durch Vodafone waren insgesamt 111 Millionen Mark an Abfindungen und Prämien an Ex-Vorstände und Vorstände geflossen. Die Staatsanwaltschaft hatte nachzuweisen versucht, dass die Summe unangemessen und ihre Bewilligung formal fehlerhaft gewesen sei. Neben Ackermann und Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser ist auch der ehemalige Vorsitzende der IG Metall, Klaus Zwickel, wegen schwerer Untreue angeklagt. Allein Esser hatte nach der Übernahme von Mannesmann gut 60 Millionen Mark erhalten.

Unklar ist, wie sich die neue Taktik der Ankläger auf die Dauer des Verfahrens auswirkt. Die Verteidigung Ackermanns geht davon aus, dass der Prozess früher endet als ursprünglich abzusehen war. "Der Prozess könnte Mitte Mai enden", sagte Ackermanns Anwalt Eberhard Kempf. Nach der ursprünglichen Planung sollte der Prozess bis Ende Juni andauern. Doch sei es gut möglich, die Beweisaufnahme bis Ende April abzuschließen, betonte Kempf. Auch das Gericht plane eine "sehr straffe Verhandlung".

Eine Gerichtssprecherin sagte dagegen, das Verfahren könne sich wegen der neuen Beweisanträge der Anklage länger hinziehen. "Wenn die Anklage wie angekündigt neue Beweise einbringt, kann der Prozess wesentlich länger dauern - es gibt praktisch keine Grenze."

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