Anti-Terror-Kampf: EU will Überweisungen kontrollieren - DER SPIEGEL
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Anti-Terror-Kampf EU will Überweisungen kontrollieren

Die EU-Kommission will zur Bekämpfung des Terrorismus Geldüberweisungen scharf überwachen lassen. Die Daten der Auftraggeber sollen gespeichert werden und Polizei und Justiz zur Verfügung gestellt werden. Ein weiterer Schritt, mit dem die EU Terroristen die finanzielle Grundlage entziehen will.
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Hamburg - Bei allen Überweisungen in die Europäische Union sowie bei Geldtransfers aus der Gemeinschaft heraus sollen die Auftraggeber künftig verpflichtet werden, Kontonummer, Name und Adresse anzugeben. Die Kreditinstitute sollen diese Daten Polizei und Justiz übermitteln, wenn sie zur Bekämpfung von Terrorismus oder Geldwäsche benötigt werden. Das besagt der Entwurf für eine EU-Verordnung, den Innenkommissar Charlie McCreevy heute vorgelegt hat.

Bei Transfers innerhalb der Union müssen die Überweisenden Adresse und Name nur auf Anfrage der empfangenden Bank mitteilen, ansonsten reicht die Kontonummer aus. "Bisher weiß die Bank des Empfängers meist nicht, wer das Geld geschickt hat", sagte eine Spezialistin der Europäischen Kommission. Die Vorschriften sollen unabhängig von der Höhe des überwiesenen Betrags gelten. "Auch mit kleinen Summen kann Terrorismus finanziert werden", so die EU-Beamtin.

Großbritannien, das derzeit die Präsidentschaft im EU-Rat innehat, will den Verordnungsentwurf bis Ende dieses Jahres im EU-Finanzministerrat entscheiden lassen. Das Europaparlament muss ebenfalls zustimmen. Bis 2007 soll die Verordnung dann in den Mitgliedsstaaten verankert werden.

Die Überwachung der Geldtransfers ist Teil des EU-Aktionsplans zur Terrorismus-Bekämpfung, der nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 beschlossen wurde und seitdem regelmäßig ergänzt wird. Im Rahmen dieses Plans sollen auch die Finanzströme, durch die Terroranschläge überhaupt erst bezahlt werden können, unterbunden werden.

Nach den Attentaten von London waren die Mitgliedstaaten allerdings erheblich unter Druck geraten, weil viele die von der Gemeinschaft beschlossenen Anti-Terror-Maßnahmen nur schleppend umsetzten. Im Bereich der Terrorismusfinanzierung verpflichteten sich die Länder nach den Londoner Anschlägen auf einem Sondergipfel deshalb nicht nur dazu, eine Regelung zur Kontrolle von Geldtransfers zu finden.

Auch eine Verordnung, mittels derer Bargeldbewegungen an den EU-Grenzen überwacht werden können, soll so schnell wie möglich vom zuständigen Ministerrat abgesegnet werden. Die EU-Länder sagten außerdem zu, die bereits beschlossene Neufassung der Geldwäscherichtlinie schnellst möglich umzusetzen.

Anonyme Konten sind verboten

Deren Neuauflage hatte das Europäische Parlament bereits im Mai beschlossen, der EU-Finanzministerrat stimmte Anfang Juni zu. Die Ergänzung der Richtlinie dient vor allem dem Kampf gegen den Terrorismus.

Die Regelungen betreffen nun nicht mehr nur Banken und Finanzdienstleister, sondern auch Rechtsanwälte, Notare, Immobilienmakler oder Kasinobetreiber. Sie werden verpflichtet, bei allen Transaktionen über 15.000 Euro die Identität ihrer Kunden festzustellen und sich sofort an die Behörden zu wenden, wenn sie jemanden verdächtigen, Finanzströme zu verschleiern oder terroristische Akte finanzieren zu wollen. Die Mitgliedsstaaten haben noch zwei Jahre Zeit, die Richtlinie umzusetzen.

Die Verordnung zur Kontrolle der Bargeldbewegungen an den EU-Grenzen hatte das EU-Parlament Anfang Juni angenommen. Demnach müssen Bargeldsummen im Wert von 10.000 Euro oder mehr bei der Einreise in die EU angegeben werden. Gleiches soll für Schecks oder andere leicht in Bargeld eintauschbare Zahlungsmittel gelten. Die so gesammelten Daten sollen im Verdachtsfall zwischen den EU-Staaten ausgetauscht werden. 18 Monate nach der Zustimmung des EU-Ministerrats tritt die Verordnung in Kraft.

Anne Seith