Arbeitslosengeld-Urteil: Mutterschutz-Zeit wird angerechnet - DER SPIEGEL
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Arbeitslosengeld-Urteil Mutterschutz-Zeit wird angerechnet

Abstriche beim Arbeitslosengeld für Frauen wegen Mutterschutz-Zeiten sind laut einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unzulässig. Der Staat habe mit einer entsprechenden Regelung zwischen 1998 und 2002 seine Schutz- und Fürsorgepflichten vernachlässigt.
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Karlsruhe - Auszeiten berufstätiger Mütter am Ende der Schwangerschaft und in den ersten Wochen nach der Geburt müssen nach Beschluss des Bundesverfassungsgerichts bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes berücksichtigt werden. Damit kassierten die Richter in einem heute veröffentlichten Grundsatzbeschluss nachträglich eine entsprechende Gesetzeslage zwischen 1998 und Ende 2002.

Demnach ist die Regelung grundgesetzwidrig, wonach der Mutterschutz bei der Berechnung der Beschäftigungszeiten nicht mit einfloss. In dem vorliegendem Fall hatte eine Buchhändlerin geklagt. Sie sollte 1999 kein Arbeitslosengeld bekommen, weil sie wegen ihres Mutterschutzes nicht auf volle zwölf Monate Beschäftigungszeit kam.

Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld muss ein Arbeitnehmer in den drei Jahren vor seiner Arbeitslosigkeit mindestens ein Jahr lang einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen sein. Zwischen 1998 und Ende 2002 wurde der gesetzlich verordnete Mutterschutz bei der Berechnung dieser sogenannten Anwartschaftszeit nicht beachtet. Nach dem Mutterschutzgesetz darf eine Schwangere sechs Wochen vor der Entbindung und acht Wochen danach nicht arbeiten und erhält dann Mutterschaftsgeld. Erst seit 2003 wird diese Zeit wieder beim Arbeitslosengeld berücksichtigt (Az.: 1 BvL 10/01).

Der Staat habe mit der alten Regelung seine grundgesetzlich bestimmten Schutz -und Fürsorgepflichten gegenüber Müttern vernachlässigt, urteilten die Verfassungsrichter. Denn der mit der gesetzlich verordneten Schonzeit angestrebte Schutz von Mutter und Kind bliebe unvollständig, wenn diese Zeiten nicht beim Arbeitslosengeld angerechnet würden. Die Richter gaben dem Gesetzgeber bis April 2007 Zeit für eine Neuregelung.

suc/Reuters