Arbeitsmarkt: Gerster prescht noch weiter vor - DER SPIEGEL
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Arbeitsmarkt Gerster prescht noch weiter vor

Der designierte Chef der Bundesanstalt für Arbeit, Florian Gerster (SPD), hält auch weiterhin mit radikalen Reformideen nicht hinter dem Berg. Sein neuester Vorschlag: Das Arbeitslosengeld sollte bei längerer Arbeitslosigkeit stufenweise gesenkt werden.
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Berlin/Nürnberg - Zu Beginn der Arbeitslosigkeit könnte das Arbeitslosengeld dafür großzügiger bemessen sein als heute, sagte er dem "Handelsblatt". So drohe bei kurzer Arbeitslosigkeit ein geringerer Verlust gegenüber dem letzten Einkommen.

Gersters Vorschlag vom vergangenen Wochenende, den Bezug von Arbeitslosengeld für Ältere stufenweise auf unter 32 Monate zu verkürzen, hatte heftige Kritik bei Gewerkschaften und in der SPD ausgelöst. Gerster, der noch Sozialminister von Rheinland-Pfalz ist, betonte nun im "Handelsblatt", die maximale Bezugsdauer des Arbeitslosengelds sollte zwölf Monate betragen. Derzeit liegt die Dauer je nach erworbenem Anspruch zwischen einem halben Jahr und 32 Monaten.

Von dem Vorschlag Gersters für eine kürzere Zahlungsdauer von Arbeitslosengeld bei Älteren wären bis zu 334.000 Menschen betroffen. Wie die BA am Donnerstag mitgeteilt hatte, waren im Dezember 2001 rund 334.600 Empfänger von Arbeitslosengeld 57 Jahre und älter. Von diesem Alter an ist es möglich, bis zu 32 Monate Leistungen zu beziehen. Für die volle Bezugsdauer ist Voraussetzung, mindestens fünf Jahre beschäftigt gewesen zu sein.

Gerster sagte dem "Handelsblatt" nun, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen (ABM) seien nur in den neuen Ländern vorübergehend weiter erforderlich. "Wir müssen uns darauf einstellen, dass dort noch ein größeres Rad gedreht werden muss." Ein plötzliches Ende könne zu viel zerstören.

Der frühere Bundesarbeitsminister Norbert Blüm (CDU) warnte Gerster in der in Düsseldorf erscheinenden "Westdeutschen Zeitung", eine Demotivation der Arbeitsämter zuzulassen. Mit dem Vorschlag, bei älteren Arbeitslosen Leistungen zu kürzen, sei Gerster durch eine falsche Tür gegangen. Blüm zweifelte auch daran, dass die Probleme der Arbeitslosen mit mehr privaten Vermittlern zu lösen seien. Diese würden sich auf Ballungsgebiete konzentrieren.

Unterdessen hat die Bundesregierung nach einem Bericht der "Bild"-Zeitung die Erfolgshonorare für private Arbeitsvermittler festgesetzt. Der Gesetzentwurf sehe vor, dass die Prämien ab April nach der Dauer der Arbeitslosigkeit gestaffelt werden, berichtet das Blatt in seiner Freitagausgabe. Je länger ein Arbeitsloser ohne Job war, desto höher ist das Vermittlungshonorar, das die Arbeitsämter bezahlen: Bei bis zu sechs Monaten Erwerbslosigkeit betrage die Prämie 1500 Euro, bis neun Monate 2000 Euro, darüber hinaus 2500 Euro.

Die Vermittler sollen 1000 Euro als Abschlag erhalten, sobald ein Bewerber seine neue Stelle antritt. Der Rest werde fällig, wenn das Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate andauert.