Arbeitsmarkt: Hartz-Kontrolleur fordert Nachbesserungen - DER SPIEGEL
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Arbeitsmarkt Hartz-Kontrolleur fordert Nachbesserungen

Der Hartz-IV-Ombudsmann Hermann Rappe fordert Korrekturen an der umstrittenen Arbeitsmarktreform. Nach Ansicht des ehemaligen Chefs der Gewerkschaft IG Chemie, sollte sich die Länge der Bezugszeit des Arbeitslosengeldes nach der Lebensarbeitszeit richten.
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Berlin - "Wer sehr lange in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt hat, der muss auch länger Arbeitslosengeld I bekommen", sagte Rappe der "Berliner Zeitung". Er sei der Auffassung, dass hierfür "eine differenzierte Stufenlösung" gefunden werden müsse.

Das Hartz-IV-Gesetz sieht dagegen vor, die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I in der Regel auf 12 Monate zu begrenzen. Nur wer 55 Jahre oder älter ist, hat 18 Monat lang Anspruch. Der frühere IG-Chemie-Chef Rappe sagte, der Ombudsrat habe sich zwar noch keine abschließende Meinung gebildet. Das Gremium sei aber der Meinung, es müsse diskutiert werden, ob jemand, der Jahrzehnte gearbeitet habe, genauso schnell ins Arbeitslosengeld II übergehe wie jemand, der nur zwei Jahre in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt habe.

Dem Hartz-IV-Ombudsrat gehört neben Rappe Ex-Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (SPD) auch der frühere sächsische Ministerpräsident Kurt Biedenkopf (CDU) an. Rappe äußerte sich auch zu den Forderungen, das Arbeitslosengeld II in Ost und West anzupassen. Eine einfache Angleichung sei nicht sinnvoll, da die Lebenshaltungskosten im Osten niedriger seien als im Westen. "Ich würde mich aber für unterschiedlich hohe Regelsätze zwischen Stadt und Land aussprechen, und zwar sowohl im Osten wie auch im Westen", sagte er. Der Ombudsrat will überdies empfehlen, die Eigenheimzulage nicht auf das neue Arbeitslosengeld II anzurechnen.