Arbeitsplatz DGB fordert Regeln für private Internet-Nutzung
Berlin - Die private Nutzung des Internets ist zwar in knapp 60 Prozent der befragten Unternehmen erlaubt, wie es in einer heute vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) vorgestellten Studie heißt. Doch nur zu 25 Prozent werde dies durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Die stellvertretende DGB-Vorsitzende Ingrid Sehrbrock sprach sich für mehr Rechtssicherheit und besseren Schutz der persönlichen Daten von Arbeitnehmern aus. Die Erhebung von Daten über das Benutzerverhalten, also wie oft das Internet genutzt wird und mit wem Mails ausgetauscht werden, müsse geschützt bleiben, verlangte Sehrbrock. Wenn der Arbeitgeber Daten erheben möchte, sei immer die Einwilligung des Beschäftigten erforderlich.
Der DGB sieht besonderen Handlungsbedarf, weil jeder bei der Nutzung des Internets Spuren hinterlasse. Es fehle jedoch Rechtssicherheit, wie die Persönlichkeitsrechte der Arbeitnehmer geschützt werden. Der DGB schlägt deshalb ein Arbeitnehmerdatenschutzgesetz vor, damit in der neuen Arbeitswelt nicht ein Klima der Dauerkontrolle entsteht.
In der Umfrage unter Personal- und Betriebsräten wird deutlich, dass für die Beschäftigten in 95 Prozent der Betriebe Internetnutzung angeboten wird. In 40 Prozent der befragten Firmen ist eine private Nutzung nicht gestattet. In rund 60 Prozent ist dagegen die private Internetnutzung grundsätzlich erlaubt - allerdings mit Einschränkungen. So ist in 67 Prozent der Firmen die private Nutzung beispielsweise außerhalb der Arbeitszeit oder mit zeitlicher Einschränkung erlaubt.
In knapp 30 Prozent der Firmen duldet der Arbeitgeber die private Internetnutzung; in 24 Prozent der Firmen gibt es darüber eine Vereinbarung. Auf mündliche Zusagen verlassen sich Beschäftigte in drei Prozent der Unternehmen. Wenn der Arbeitgeber einen privaten Internet-Gebrauch untersagt hat, gibt es in 50 Prozent der Unternehmen bei Zuwiderhandlung Sanktionen wie Ermahnungen (29 Prozent), Abmahnungen (18 Prozent) und auch Kündigungen (acht Prozent).
sam/AP