AKTIONÄRE Argumente frei Haus
Georg Funke, 54, der Ex-Chef der Skandalbank Hypo Real Estate (HRE), beschäftigt gleich mehrere Kammern des Landgerichts München. Vor einer Kammer klagt er gegen seine fristlose Entlassung. Er will sein Gehalt in Millionenhöhe bis 2013 weiter kassieren.
Während Funke gegen seinen alten Arbeitgeber kämpft, braucht ihn die HRE bei einem anderen Münchner Verfahren als Streithelfer. Fondsgesellschaften aus dem In- und Ausland fordern von der Bank Schadensersatz in Höhe von 200 Millionen Euro. Je nachdem, wie das Verfahren läuft, sollen die Forderungen auf bis zu 500 Millionen Euro erhöht werden.
An diesem Donnerstag wird der Prozess vor der 22. Kammer des Landgerichts München eröffnet. Und das ist erst der Anfang: Anlegeranwälte bereiten Hunderte von ähnlichen Klagen vor. Wenn die Anleger siegen, dürfen sie die dramatischen Kursverluste bei der HRE-Aktie als Vermögensschaden letztlich beim Staat einfordern. Auf die Bundesrepublik Deutschland, der die Krisenbank mittlerweile zu über 90 Prozent gehört, kommt möglicherweise eine Rechnung in Milliardenhöhe zu.
Oliver Arendt ist einer von Funkes Opfern. »Ich fühle mich getäuscht, die haben ihre Lage bewusst verschleiert«, sagt der junge Familienvater, der im Herbst 2007 2500 HRE-Aktien gekauft hatte. Ein Jahr später verkaufte er sie mit einem Verlust von etwa 90 Prozent wieder, nun macht er wie viele andere Anleger die HRE für den Schaden haftbar.
Die Chancen der Anleger stehen nicht schlecht. Seit Wochen geht in Berlin ein Untersuchungsausschuss der Frage nach, wer beim Zusammenbruch der HRE versagt hat - und liefert den Klägern die Argumente frei Haus. Genüsslich beugen sich deren Anwälte über die Reports der Bundesbank und der Finanzaufseher der Bafin. »Endlich müssen wir uns mal nicht um die Beweise sorgen«, sagt Felix Weigend von der Kanzlei Rotter Rechtsanwälte in München, die 60 Kläger vertritt.
Auch die Redeprotokolle von Bafin-Chef Jochen Sanio oder Bundesbank-Chef Axel Weber, die vergangene Woche im Untersuchungsausschuss des Bundestags aussagten, werden über kurz oder lang vor Gericht auftauchen. Finanzaufseher Sanio schimpfte zwar in Berlin über den »ungeeigneten Herrn Funke«. Doch es habe keine Rechtsgrundlage gegeben, sein Kreditinstitut zu schließen.
Bundesbank-Chef Weber beobachtete eine immer angespanntere Liquiditätssituation bei dem Münchner Immobilienspezialisten. Funke hatte zuvor den Staatsfinanzierer Depfa erworben, der langfristige Kredite vergab, sich aber selbst das Geld immer wieder kurzfristig auf dem Kapitalmarkt besorgte. Dieses Geschäftsmodell erwies sich in der Finanzkrise als unhaltbar.
Täglich ließ sich die Finanzaufsicht über den Kassenstand bei der HRE unterrichten. »Der Konzern krebste vor sich hin«, sagte Sanio im Untersuchungsausschuss, »der Schneeball wuchs und wuchs.«
Von all dem bekamen die HRE-Aktionäre wenig mit. Noch am 7. November 2007 äußerte sich Funke optimistisch und redete die Probleme klein. »Der schürte das Vertrauen in sein Unternehmen, viele Anleger sind erst dann eingestiegen«, sagt Daniela Bergdolt von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Die Münchner Anwältin vertritt rund hundert Anleger, die einen Schaden in zweistelliger Millionenhöhe geltend machen.
Vor Gericht scheiterten die Anleger bisher häufig, wenn sie einem Unternehmen die Irreführung der Aktionäre durch das Management nachweisen wollten. Selbst bei Skandalfirmen des Neuen Markts wie Comroad, EM.TV oder Infomatec wollten die Richter immer Beweise dafür sehen, die für Außenstehende schwer zu beschaffen waren.
Auch in München gibt es Richter, die den Anliegen von Aktionären generell skeptisch gegenüberstehen. Doch Matthias Ruderisch, der Vorsitzende Richter der 22. Kammer, tickt da anders. Seine Kammer verurteilte die HRE am 12. Juni zu Schadensersatz »wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insider-Informationen«.
Bei der Beweisaufnahme vor Gericht kam heraus, dass die HRE schon am 26. November 2007 eine Bewertungsdifferenz von 13 Millionen Euro bei einem ihrer US-Ramschpapiere festgestellt hatte, ohne die Öffentlichkeit zu informieren. »Gänzlich fragwürdig« seien die Angaben der HRE, selbst am 8. Januar 2008 nicht über das tatsächliche Ausmaß der Korrekturen auf dem Laufenden gewesen zu sein. Am 15. Januar musste Funke dann Wertberichtigungen in Höhe von 390 Millionen bei toxischen Wertpapieren bekanntgeben. Der Aktienkurs sank an einem Tag um über 35 Prozent, es war der Anfang einer Höllenfahrt in den Abgrund.
Der genaue Zeitablauf war für den Prozess insofern relevant, als der Kläger erst nach dem 26. November die HRE-Aktien gekauft hatte. Er hatte den Aussagen Funkes vertraut, dass die Münchner Bank trotz der Finanzkrise stabil bleiben werde. Die Bank müsse ihm die Kursdifferenz zu dem deutlich niedrigeren Aktienkurs ersetzen, wie er sich bei einer korrekten Information des Markts gebildet hätte, urteilten die Münchner Richter. Die HRE will in Berufung gehen.
Ruderisch wird auch am Donnerstag der entscheidende Mann sein, im Verfahren der Großinvestoren gegen die Bank. Die Anwaltskanzlei von Andreas Tilp hat die Ansprüche der weltweit operierenden Investmenthäuser übernommen, damit die gemeinsam kostengünstig klagen können. »Die Fonds sind verpflichtet, die Interessen ihrer vielen tausend Anleger wahrzunehmen«, sagt der Anwalt aus dem schwäbischen Kirchentellinsfurt.
Auch Fondstöchter deutscher Finanzkonzerne stehen hinter der Klage. Deren Mutterkonzerne brachten im Oktober vergangenen Jahres 8,5 Milliarden Euro für die Rettung der HRE auf. Der Staat beteiligte sich mit Kapital und Garantien im Wert von fast hundert Milliarden Euro.
Im Hintergrund mischen zudem angelsächsische Kanzleien mit, die von Sammelklagen nach amerikanischem Vorbild träumen, bei denen es regelmäßig um Milliarden geht.
Doch die hatte der deutsche Gesetzgeber eigentlich nicht vorgesehen, als er am 1. November 2005 das sogenannte Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) einführte. Große Erfolge konnten Anleger bisher nicht verzeichnen. Seit Jahren versuchen 17 000 Aktionäre der Deutschen Telekom, in Frankfurt mit Hilfe des KapMuG Schadensersatz für ihre erlittenen Kursverluste zu bekommen. Auch hier vertritt Tilp einen der Musterkläger. Der Mammutprozess zieht sich zäh dahin. Zur Eröffnung des Prozesses hatte die Frankfurter Justiz einen Veranstaltungssaal gemietet, es erschien nur eine Klägerin.
Natürlich ist es sinnvoll, die vielen Klagen gegen die HRE in einem Verfahren zu bündeln. Schließlich ist es kaum vermittelbar, dass verschiedene Kammern des Landgerichts München bei ähnlichen Sachverhalten möglicherweise einmal Schadensersatz gewähren, das andere Mal nicht. Beim KapMuG wird ein typischer Fall stellvertretend für alle Klagen direkt vor dem Oberlandesgericht verhandelt, es gibt nur den Bundesgerichtshof als Berufungsinstanz.
In einem solchen Musterverfahren wären viele Details zu klären, die darüber entscheiden, wie hoch die Rechnung für die HRE und den Steuerzahler letztlich ausfallen wird. Tilp will erreichen, dass alle Aktionäre Schäden geltend machen können, die zwischen dem 11. Juli 2007 und dem 4. Oktober 2008 Mitbesitzer der HRE waren. Bis zur ersten milliardenschweren Stützungsaktion im Oktober habe das HRE-Management »bewusst falsch kommuniziert«.
Der Münchner Richter Ruderisch sieht dagegen bisher nur eine Pflichtverletzung des Managements zwischen dem 27. November 2007 und dem 15. Januar 2008 als erwiesen an. Nur wer in diesem Zeitraum gekauft hat, könne »gewisse Erfolgschancen« auf Schadensersatz haben, meinte er vorvergangene Woche bei einem weiteren Prozess gegen den Immobilienfinanzierer vor seiner Kammer.
Der Unterschied ist beträchtlich. Tilps Großinvestoren beispielsweise könnten 200 Millionen Euro Schadensersatz für den kürzeren und 500 Millionen Euro bei einem längeren Zeitraum der Pflichtverletzung der Staatsbank fordern, die seit ein paar Wochen Deutsche Pfandbriefbank AG heißt.
Dass der Staat am Ende überhaupt etwas zahlen muss, bringt Finanzminister Peer Steinbrück in Rage. »Wenn die Bundesregierung dieses Institut nicht maßgeblich unterstützt hätte, dann hätten diese Aktionäre heute niemanden, den sie beklagen könnten, weil es diese Bank nicht mehr gäbe«, argumentiert er.
Anwalt Weigend sieht das anders, er hält es für gerechtfertigt, dass letztlich der Staat für die Schäden der HRE-Aktionäre aufkommt: »Es war schließlich die staatliche Bankaufsicht, die hier kläglich versagt hat.« CHRISTOPH PAULY