Auf eigene Rechnung - DER SPIEGEL
Zum Inhalt springen
Zur Ausgabe
Artikel 46 / 125

co op Auf eigene Rechnung

Der co-op-Prozeß hat längst eine Wende genommen: Nur mit Albernheiten können sich die Angeklagten noch gegen die Beweislast wehren.
• aus DER SPIEGEL 10/1993
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Gernot Bokelmann, 58, zeigt unendlich viel Geduld. Zu voreiligen Schlüssen läßt sich der Vorsitzende Richter im Strafprozeß gegen die ehemaligen Manager des Handelskonzerns co op nicht verleiten.

Schritt für Schritt tastet er sich anhand von Aktennotizen, Sitzungsprotokollen und Handelsregister-Eintragungen durch ein Gestrüpp von Briefkastenfirmen. Mit Namen wie BVG, Societe Financiere, Holborn Overseas und Burlington muß er sich befassen, um zum Machtzentrum der einst gewerkschaftseigenen Firma vorzudringen.

Immer folgt die gleiche Frage an Bernd Otto. Wem denn die Aktien oder Gesellschafteranteile der Firmen gehörten, will der Richter vom prominentesten Angeklagten wissen.

Der ehemalige co-op-Chef gibt sich uninformiert - für Details war er nicht zuständig. »Im Zweifel gehörten sie den Herren Otto, Hoffmann und Casper«, räumt Herr Otto ein. »Aber ich habe die Aktien nie in der Hand gehabt.«

Schließlich die entscheidende Frage nach der Firma Garvey, dem neben der co op aufgebauten Auslandskonzern mit beträchtlichem Vermögen. »Heißt das«, will der Richter wissen, »daß Sie und Ihre beiden Vorstandskollegen Inhaber der Garvey waren?« Otto überlegt kurz und erkennt wohl, daß Leugnen keinen Sinn hat. »Der Schluß bietet sich an«, meint er knapp.

Wieder einmal hat sich die Zähigkeit des Richters ausgezahlt, wieder ist Bokelmann der Wahrheit ein Stück näher gerückt. Wie so oft sind es nicht spektakuläre Geständnisse, die den größten Wirtschaftsprozeß der Nachkriegszeit voranbringen. Die erstaunlichen Bekenntnisse, die fast nebenbei, wie im Plauderton kommen, bestätigen mehr und mehr die Anklage des Staatsanwalts Heinz-Ernst Klune, der Otto und seinen Mitstreitern Untreue, persönliche Bereicherung und Kreditbetrug vorwirft.

Die Materie ist so verworren, daß sich die entscheidende Wende in den vergangenen Wochen fast unbemerkt von der Öffentlichkeit vollzieht. Bernd Otto, Dieter Hoffmann und Werner Casper wollten - das wird durch ihre Eingeständnisse bestätigt - in den achtziger _(* Im Februar 1992 bei der Polizei in ) _(Oberstdorf; Otto mußte sich dort ) _(regelmäßig melden. ) Jahren das Handelsunternehmen vollständig und unkontrolliert zu ihrem persönlichen Vorteil beherrschen.

Das war ihnen auch fast gelungen. »De facto«, rückt Otto nicht ohne Stolz eine Aussage des Richters gerade, »beherrschte die Garvey die co op.« In dem Schattenkonzern Garvey konzentrierte sich 1988 die Verfügungsgewalt über den größten Teil der co-op-Aktien. Alleinige Inhaber der Garvey waren Otto, Casper und Hoffmann.

Doch kurz bevor sich das Trio als Quasi-Alleininhaber der co op zurückziehen konnte, flog der Coup auf (SPIEGEL 42/1988). Zwei Monate später wurde der Vorstand fristlos gefeuert. In der Zwischenzeit versuchten die selbsternannten Herren der co op zu retten, was zu retten ist.

Eilig bemühten sich Otto und seine Kollegen, ihren Coup nachträglich zu legalisieren. So verkauften sie am 28. Oktober 1988, elf Tage nachdem der SPIEGEL den Fall ins Rollen gebracht hatte, das Machtzentrum Garvey an die co op AG - zum Nominalwert von etwa einer Million Mark. Dabei war die Firma, wie Hoffmann nun vor Gericht betont, »damals mindestens 150 bis 200 Millionen Mark wert«. Wäre alles legal gewesen, hätte damit jeder der co-op-Lenker freiwillig auf einen Gewinn von 50 bis 70 Millionen Mark verzichtet.

Seit einem Jahr schleppt sich der Prozeß vor dem Landgericht in Frankfurt hin. Ein Ende ist nicht in Sicht.

Zunächst schien es, als würde es dem Gericht nie gelingen, die Mauer des Schweigens zu durchbrechen, die Otto und seine Kollegen um sich aufgebaut hatten. Mal artig wie Musterschüler, mal pennälerhaft feixend folgten die Angeklagten den scheinbar aussichtslosen Bemühungen des Gerichts, das Knäuel von Zahlen, Fakten und Interpretationen allein zu entwirren.

Seit Mitte August vergangenen Jahres hat sich die Szene geändert. Damals hatte der Angeklagte Hans Gitter die verschworene Gemeinschaft verlassen.

Der ehemalige Leiter des Vorstandsbüros in der co op bestätigte weitgehend die Anklage. Ausführlich berichtete er über Scheinrechnungen, dubiose Prämienzahlungen und über seltsame Privatstiftungen, die vor allem der persönlichen Vermögensmehrung der co-op-Manager gedient haben sollen.

Wegen Beihilfe zur Untreue in fünf besonders schweren Fällen wurde Gitter zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, die das Gericht zur Bewährung aussetzte. Damit markierte das Gericht die untere Meßlatte.

Allein die Anwaltskosten von 3000 bis 4000 Mark pro Verhandlungstag zwangen auch die übrigen Angeklagten, ihre Verzögerungstaktik zu überdenken. Bis auf das ehemalige Vorstandsmitglied Michael Werner und den Bilanzexperten Klaus-Peter Schröder-Reinke haben inzwischen alle zu den Vorwürfen Stellung genommen.

Ein Geständnis war keinem zu entlocken. Dieter Hoffmann räumte vergangene Woche ein, »Fehler gemacht« zu haben, doch habe er sich »nie schuldhaft und strafbar verhalten«. Alfons Lappas, der als Chef der Gewerkschaftsholding BGAG viele Jahre den Aufsichtsrat der co op leitete, konnte nicht einmal »erkennen, wogegen ich mich verteidigen soll«.

Otto, der Hüne mit dem Jungengesicht, tut die harten Fakten locker ab: »Das habe ich erst aus den Akten erfahren.« Einmal fügt er sogar hinzu: »Die sind ja zum Teil ganz informativ.«

Richter Bokelmann fühlt sich nicht amüsiert: »Sie vermitteln hier das Bild eines uninformierten und schwachen Vorsitzenden.« Scheinbar zerknirscht, aber mit einem Lausbubengrinsen antwortet Otto: »Damit werde ich wohl leben müssen, Herr Vorsitzender.«

Doch das Gericht kann manche Erinnerungslücke füllen. Immer wieder konfrontiert Bokelmann die Angeklagten mit Dokumenten, die ihre Verwicklung in zweifelhafte Geschäfte belegen.

Mit schöner Regelmäßigkeit verweisen Otto und seine Manager dann auf ihren nach Kanada geflüchteten Kollegen Werner Casper, der ja schließlich im Vorstand die Finanzen geregelt habe. Damit wolle er »nicht die Verantwortung auf Casper abschieben«, betont Otto. »Es geht hier um Zuständigkeiten.«

Plötzlich bemerkt Otto, der in guten Jahren einige Millionen Mark an Prämien und Gehalt kassierte, daß er dem Gericht wohl das Bild eines allzu passiven Chefs vermittelt. Eilig versucht er den »Eindruck zu korrigieren, daß im co-op-Vorstand nur Herr Casper gearbeitet hat«, und gibt »eine Illustration dessen, was an täglicher Arbeit bei mir angefallen ist«. Da ist dann von »Papierflut« die Rede, von »extremem Postanfall« und »enormer Reisetätigkeit«.

Nach und nach setzt sich aus den Aussagen und Ausflüchten der Angeklagten ein Puzzle zusammen, das ein klares Bild der Zustände bei der damaligen co op gibt. Weil zum Beispiel im ehemals gewerkschaftlichen Handelshaus Gehälter und Abfindungen von bestimmter Größenordnung an als anrüchig galten, wurden sie über fremde Konten gezahlt.

Als sich der Umweg erst einmal eingespielt hatte, stand der Selbstbedienung kaum noch etwas im Wege. Viele Prämien und Bezüge der co-op-Manager und Aufsichtsräte lassen sich heute nicht begründen, es gibt keine oder zumindest widersprüchliche Unterlagen.

»Soweit ich Eingänge auf meinem Konto überhaupt registriert habe«, sagt Otto, »bin ich natürlich von ordnungsgemäßen Zahlungen ausgegangen.« Ordnungsgemäß ging es natürlich auch beim Aufbau der Garvey zu. Als der co-op-Vorstand 1984 den Wunsch äußerte, die Geschäftstätigkeit ins Ausland auszudehnen, war der Aufsichtsrat skeptisch. Die Auslandsbeteiligungen, so die Vorgabe, sollten klar von der deutschen co op getrennt werden.

Der Vorstand verstand das offenbar als Freibrief. Ausgestattet mit dem Startkapital von der co op, abgesichert durch co-op-Bürgschaften für Firmenkäufe in Holland und Spanien und mit der Einkaufsmacht der Handelskette im Rücken, machte sich das Trio daran, den Schattenkonzern Garvey aufzubauen - »auf eigene Rechnung«, wie Hoffmann dreist behauptet. Weil das »gesamte Risiko bei den Eignern lag«, habe die co op auch »keine Gewinne aus dem Ausland erwarten können«.

So wie die Garvey wurden auch die Privatstiftungen angeblich stets »im Interesse der co op« (Otto) gegründet. Da sollten Gelder geparkt werden für »unternehmenspolitisch interessante Aktivitäten«. So diente etwa die Stiftung Goch (Gitter, Otto, Casper, Hoffmann) laut Statut der »Förderung der Verbraucher- und Konsumenten-Bewegung«.

Begünstigte der Stiftung waren die Familien der Vorstandsmitglieder, und das wundert den Richter. Doch Otto hat seine Antwort schon parat.

Es habe »keinen unmittelbaren faktischen Wert gehabt«, daß Frau und Kinder Begünstigte der Stiftung waren - er selbst habe sich »Mitte der achtziger Jahre bester Gesundheit erfreut«. Im übrigen sei die Begünstigung der Familienmitglieder »ja auch eine mittelbare Form der Verbraucherförderung«.

* Im Februar 1992 bei der Polizei in Oberstdorf; Otto mußte sichdort regelmäßig melden.

Zur Ausgabe
Artikel 46 / 125

Mehr lesen über