Auffällige Schummel-Methoden: Sieben richtig schlechte Steuertricks - DER SPIEGEL
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Auffällige Schummel-Methoden Sieben richtig schlechte Steuertricks

Die Zeit drängt: Bis zum 31. Mai soll die Steuererklärung abgegeben sein. Weil immer mehr Steuervorteile gestrichen werden, gerät so mancher in Versuchung, ein bisschen zu tricksen. Ein Überblick zeigt, welche Mogeleien mit großer Sicherheit auffliegen.
Dieser Beitrag stammt aus dem SPIEGEL-Archiv. Warum ist das wichtig?

Frankfurt am Main - Der Versuch, das Kinderzimmer als Büro zu verkaufen oder den Weg zur Arbeit um ein paar Kilometer zu verlängern, ist nicht nur rechtswidrig. Er fällt im Zweifel auch schnell auf. Die folgenden Tricks kennen die Finanzbeamten zur Genüge.

Fahrtkosten: Wer den Weg zur Arbeit künstlich verlängert, um höhere Fahrtkosten von der Steuer absetzen zu können, wird schnell ertappt. Denn mit einem Routenplaner lässt sich die Strecke schnell nachrechnen. Außerdem kennen sich die Beamten der örtlichen Finanzämter oft gut aus. Ein Umweg zur Arbeit wird nur anerkannt, wenn die Strecke verkehrsgünstiger und schneller ist.

Buchquittungen:Mancher Steuerzahler reicht grundsätzlich jede Buchquittung ein. Doch Krimis oder Liebesromane als Fachliteratur absetzen zu wollen, kann schief gehen: Anhand der Buchnummer (ISBN) können die Beamten herausfinden, um welches Buch es sich tatsächlich handelt.

Arbeitszimmer: Beliebt ist auch der Versuch, Kinder- oder Gästezimmer als Arbeitsraum abzusetzen. Es kann aber passieren, dass das Finanzamt vorbeischaut. Und dann müssen hektisch verdächtige Möbel verrückt werden - und der Beamte wird genau nach verräterischen Spuren schauen.

Bewerbungskosten: Auch wer hohe Kosten für einen weiten Fahrtweg zum angeblich potentiellen Arbeitgeber ansetzt, muss sich auf kritische Nachfragen gefasst machen.

Wertpapiergewinne: Dass Sparer und Aktienanleger ihre Gewinne nur ungern mit dem Fiskus teilen, versteht sich. Es lohnt sich jedoch nicht, die Einnahmen zu verschweigen - auch nicht, wenn sie im EU-Ausland erzielt wurden. Die Beamten können die obligatorische Jahresbescheinigung der Banken über alle steuerpflichtigen Wertpapiergeschäfte anfordern. Ausländische Geldhäuser melden Zinserträge automatisch den deutschen Finanzbehörden.

Weiterbildung: Wem ein Fortbildungsseminar vom Arbeitgeber bezahlt wurde, der darf die Kosten nicht auch noch von den Steuern abziehen. Finanzbeamte werden misstrauisch, wenn ein Arbeitnehmer angeblich eine mehrere tausend Euro teure Weiterbildung aus eigener Tasche finanziert hat.

Konto für Kinder: Eltern versuchen manchmal, Steuern auf Kapitalerträge zu umgehen, indem sie Geldvermögen auf die Kinder übertragen. Diese können nämlich einen eigenen Sparerfreibetrag geltend machen. Aber Achtung: Das Geld darf nicht nur zum Schein übertragen werden. Die Eltern dürfen keinen Zugriff für eigene Zwecke mehr haben.

itz/AFP