Autohersteller: Porsche will Niedersachsen ausbremsen - DER SPIEGEL
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Autohersteller Porsche will Niedersachsen ausbremsen

Kräftemessen bei Europas größtem Autobauer: Zwischen den VW-Großaktionären Niedersachsen und Porsche kommt es zu einem massiven Machtkampf um Mitspracherechte. Das Land könnte schon auf der nächsten Hauptversammlung entmachtet werden.
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Hannover/Stuttgart – Porsche-Boss Wendelin Wiedeking greift zur Brechstange: Zwischen den VW-Großaktionären Niedersachsen und Porsche bahnt sich eine Kampfabstimmung über die Satzung des Autokonzerns an. Beiden Seiten haben gegensätzliche Anträge zu dem Thema für die VW-Hauptversammlung am 24. April gestellt. Niedersachsen will die für wichtige Entscheidungen bedeutsame Sperrminorität von 20 Prozent retten. Porsche will diese VW-Sonderregel kippen. Laut Aktiengesetz liegt die Sperrminorität üblicherweise erst bei 25 Prozent, VW hat aus historischen Gründen eine Sonderregel.

Das Land Niedersachsen will laut Staatskanzlei auf der Hauptversammlung einen eigenen Antrag zur Anpassung der Satzung an das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zum VW-Gesetz stellen.

Dabei sollen das Höchststimmrecht, wonach kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben darf, und das Recht des Landes auf zwei VW-Aufsichtsratsposten aus der Satzung gestrichen werden. Das hatte der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil zum VW-Gesetz verfügt.

Über die Sperrminorität von 20 Prozent hatte das Gericht nicht geurteilt. Das Land sieht sich daher mit seinen Plänen zur Beibehaltung dieser Regel im Recht. Mit den Änderungen von Höchststimmrecht und der Aufsichtsratsbesetzung werde dem Urteil des Gerichtshofes vollauf entsprochen, hieß es.

Niedersachsen besitzt genau 20,1 Prozent der stimmberechtigten VW-Aktien. Porsche hält mehr als 30 Prozent und will den Anteil auf über 50 Prozent aufstocken. Der VW-Betriebsrat begrüßte den Vorstoß des Landes Niedersachsen zur Änderung der VW-Satzung.

Hoffnung auf den Kompromiss

Porsche will wie Niedersachsen das Recht des Landes auf zwei Aufsichtsräte streichen und die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent abschaffen. Im Gegensatz zu den Vorstellungen Niedersachsens will Porsche aber "das auf 80 Prozent erhöhte qualifizierte Mehrheitserfordernis an das allgemeine Aktienrecht (75 Prozent)" anpassen. Porsche forderte den VW-Vorstand auf, diesen Antrag zu unterstützen. Damit wäre das Land entmachtet.

Nach Angaben der Staatskanzlei rechnet das Land bislang damit, dass auf der VW-Hauptversammlung sowohl der niedersächsische Antrag zur Satzungsänderung als auch der Porsche-Antrag die erforderliche Mehrheit verfehlt. Dies könne nur vermieden werden, wenn sich die beiden Aktionäre noch auf einen gemeinsamen Änderungsantrag verständigten, betonte die Landesregierung.

Ministerpräsident Christian Wulff hat sich mehrfach dafür ausgesprochen, den Einfluss von Porsche bei VW zu beschränken. "Kein Aktionär soll so mächtig sein, dass er dieses Unternehmen allein dominieren kann", sagte er.

Die Bundesregierung arbeitet unterdessen trotz scharfer Kritik von Porsche weiter an einem neuen VW-Gesetz. Die Bundesregierung will demnach Arbeitnehmern und dem Land Niedersachsen weiter gesetzliche Sonderrechte einräumen.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte Mitte Januar Eckpunkte für eine Neufassung des Gesetzes vorgestellt. Demnach sollen auch künftig deutsche VW-Werke nicht gegen den Willen der Arbeitnehmer geschlossen werden können. Eine Verlagerung des VW-Hauptsitzes wäre nicht gegen den Willen des Landes Niedersachsen mit seinem derzeitigen Aktienanteil von 20 Prozent möglich.

Mit der Überarbeitung des VW-Gesetzes von 1960 reagiert Zypries auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom Herbst 2007. Der EuGH hatte festgestellt, dass Bestimmungen des VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Einige Teile des Gesetzes ließ der EuGH aber unangetastet. Diese Teile will Zypries retten.

sto/AP/ddp/dpa