Autoversicherung Billig nur ohne Unfallschaden
Manche Unternehmen gehen drastisch vor und verlangen nach einer Schadensregulierung ab dem folgenden Versicherungsjahr einen fetten Beitragsaufschlag. Oft günstiger ist, den Blechschaden aus eigener Tasche zu begleichen. FINANZtest rechnet anhand zweier Modellfälle für jeweils 126 Kfz-Haftpflicht- und Vollkaskotarife vor, bis zu welcher Schadenshöhe Unfallverursacher besser selber zahlen.
Jeder Fahrzeuglenker, der schon mal einem anderen Auto das Blech verbeult hat, kennt das Dilemma: Soll ich von meiner Versicherung den Schaden regulieren lassen? Dann wird mein Schadenfreiheitsrabatt herabgesetzt und der Beitrag steigt. Oder soll ich den Schaden besser aus dem eigenen Portmonee bezahlen und meine Schadenfreiheitsklasse dafür behalten?
Für den Versicherer spielt es bei der Rückstufung keine Rolle, ob der Autofahrer einen Totalschaden oder eine winzige Delle verursacht hat. Wie stark sich die Rückstufung der Gesellschaft auswirkt, hängt von der Höhe des Jahresbeitrags und der vor dem Unfall erreichten Schadenfreiheitsklasse ab. Für jeden Tarif einzeln gibt der aktualisierte FINANZtest Grenzwert-Rechner darauf Auskunft. Das Ergebnis sagt, bis zu welcher Grenzsumme es sich für den Versicherten in der Haftpflicht- oder der Vollkaskoversicherung lohnt, die Reparatur selbst auszubügeln.
Dieses Beispiel verdeutlicht das Sparpotential: Ein junger Fahrer, eingestuft in Schadenfreiheitsklasse 2, zahlt für seine Haftpflicht einen Jahresbeitrag von 1000 Euro. Er baut einen Unfall. Der Versicherer stuft ihn nun von Schadenfreiheitsklasse 2 auf Klasse 1/2 herunter. Sein Beitrag würde für das nächste Versicherungsjahr 1647 Euro betragen. Ohne den Unfall erhielte der Fahrer einen zusätzlichen Schadenfreiheitsrabatt und müsste im Folgejahr nur 824 Euro zahlen.
Damit nicht genug. Im zweiten Jahr liegt der Beitrag nach Regulierung des Unfalls durch den Versicherer bei 1176 Euro, während ohne nur 706 Euro fällig wären. Erst im 23. Versicherungsjahr nach dem Unfall hat der Unfallverursacher den Schadenfreiheitsrabatt erreicht, den ihm der Versicherer ohne den Schaden schon längst gewähren würde. Der Unfall würde ihn bei konstantem Beitrag über die Jahre insgesamt 2765 Euro mehr kosten. Es lohnt sich deshalb für ihn, einen Schaden, dessen Barwert darunterliegt, selbst zu begleichen, anstatt ihn vom Versicherer zahlen zu lassen.
In welch unterschiedlichem Maß einzelne Tarife den Schadenfreiheitsrabatt reduzieren, verdeutlicht die Tabelle. Einem bereits 25 Jahre unfallfrei fahrenden Haftpflicht- und Kaskoversicherten kann es passieren, dass ein Anbieter nach reguliertem Schaden den Beitrag um mehr als das Fünffache anhebt. Wegen der unterschiedlichen Regeln für die Rückstufung im Schadensfall kann sich gerade nach einem Unfall der Wechsel zu einem anderen Anbieter lohnen.
Zudem sind die Preisunterschiede bei Kfz-Policen enorm, sodass sich der Wechsel zu einer günstigen Versicherung oft sowieso rechnet. Wessen Fahrerbiographie aber zu viele Vorschäden aufweist, kann es schwer haben, eine neue Kaskoversicherung zu finden. Im Gegensatz zur Haftpflicht sind die Autoversicherer nicht verpflichtet, jedem Kunden einen Kaskoschutz zu geben.
Wer schon länger Auto fährt, sollte bei einem Wechsel darauf achten, dass der neue Vertrag einen Rabattretter bietet. Dieser schützt Versicherungsnehmer, die mindestens schon Schadenfreiheitsklasse 25 erreicht haben. Nach einem Schaden rettet er den Kunden davor, mehr als 30 Prozent des Beitrags zahlen zu müssen.
Allerdings können Fahrer solche Sondereinstufungen durch den Versicherer oft nicht zu einem neuen Anbieter mitnehmen. Denn der nimmt die Einstufung lediglich nach der unfallfreien Zeit und den Schäden vor, berücksichtigt den Beitragssatz des alten Versicherers aber nicht. Gegen Aufpreis kann der Fahrer einen vollständigen Rabattschutz zur Versicherung dazukaufen. Nur in wenigen Tarifen ist er enthalten. Er verhindert bei manchen Gesellschaften aber nur bei einem Crash die Rückstufung, dann ist der Joker weg.