Bahn Kartellamt droht mit Verfahren
Frankfurt am Main - Das Bundeskartellamt hat die Deutsche Bahn davor gewarnt, bei Ausschreibungen im Nahverkehr mit anderen Anbietern zu kooperieren. Der Präsident des Bundeskartellamts, Ulf Böge, sagte der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", im Neckarraum habe die Bahn mit drei kommunalen Verkehrsbetrieben eine Bietergemeinschaft gegründet.
Eine solche Verbindung verstoße jedoch gegen das Kartellverbot, wenn auch ein Mitglied der Gemeinschaft allein das Geschäft betreiben könne, wie dies bei DB Regio der Fall sei, sagte Böge der Zeitung weiter. Hier liege der Verdacht nahe, dass potenzielle Wettbewerb ausgeschlossen werden sollen.
Nach Auffassung von Böge passiert damit genau das Gegenteil dessen, was angestrebt wird: Der Monopolist verbündet sich mit Wettbewerbern, um die Oberhand über den Schienenverkehr zu behalten. Bleibe es bei dieser Konstellation, müsse die Bahn mit einem Kartellverfahren rechnen, warnte Böge. Das habe sein Amt der Bahn bereits mitgeteilt.