STEUERHINTERZIEHUNG Bank verweigert Tafelgeschäfte
Die Terroranschläge vom 11. September vergangenen Jahres haben weit reichende Folgen für Anleihe-Besitzer und Steuerschummler. So weigert sich die Dresdner Bank auch wegen der inzwischen verschärften Geldwäsche-Gesetze als erste der großen Geschäftsbanken, so genannte Tafelgeschäfte auszuführen - und zwar um ihre Mitarbeiter zu schützen. Ein klassisches Tafelgeschäft ist beispielsweise, wenn ein Kunde mit seiner Anleihe zur Bank kommt und sich den jeweils fälligen Zinscoupon in bar ausbezahlen lässt. Das Bundesverfassungsgericht sieht allerdings schon dann Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung gegeben, wenn der Kunde bei der gleichen Bank auch ein Konto führt - auf das die Zahlung ja überwiesen werden könnte. Für die Bankmitarbeiter ist eine derartige Transaktion mittlerweile äußerst riskant. Ein Kundenberater macht sich nämlich bereits der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig, wenn er es »lediglich für möglich hält, dass diese Transaktion zu einer Steuerhinterziehung genutzt wird«. Deshalb will die Dresdner Bank künftig auch keine Tafelgeschäfte in bar anbieten. Die neue bankinterne Richtlinie gilt für den gesamten Dresdner-Bank-Konzern - also auch für die Niederlassung im Steuerhinterzieher-Paradies Luxemburg, in dem sehr viele Tafelgeschäfte abgewickelt werden.