Bayer Wittis seltsame Milliardenklage
München - Nach den Worten Wittis geht es bei der neuen Sammelklage um die Rechte der Betroffenen, die in Deutschland und außerhalb der USA leben. Man lasse nicht zu, dass die Bayer AG nur in den USA entschädige und es somit Opfer erster und zweiter Klasse gebe. Die Ausweitung der bisherigen Klagen führe nun, so Witti, "zu einem Milliardenanspruch gegen Bayer".
Witti erklärte, er werde für die deutschen Geschädigten mit der US-amerikanischen Kanzlei Kenneth B. Moll zusammenarbeiten. Moll hatte schon im August eine Sammelklage von acht amerikanischen Lipobay-Benutzern eingereicht.
Unklar ist, ob Witti versuchen wird, die deutschen Opfer dieser Klage anzuschließen oder ob er eine weitere, eigene Sammelklage einreicht. Der Münchner Anwalt war am Freitag nicht zu erreichen.
Der lange Weg nach Amerika
Grundsätzlich ist Wittis Vorhaben, deutsche Geschädigte vor einem US-amerikanischen Gericht klagen zu lassen, äußerst fragwürdig. Zweierlei steht dem im Weg: Die Deutschen müssen zunächst nachweisen können, warum der Gerichtsstand ausgerechnet in den USA liegen soll. Nach Angaben des Kölner Produkthaftungs-Experten Tobias Lenz ist diese Absicht nur in den seltensten Fällen von Erfolg gekrönt. Grundsätzlich sei dies immer nur gerechtfertigt, wenn der Fall ohnehin internationale Aspekte hat. Beispiel Eschede: Außer Deutschen saßen auch andere Nationalitäten im Zug.
Selbst wenn es deutsche Geschädigte schließlich vor ein US-Gericht schaffen, ist noch lange nicht klar, dass dort auch nach amerikanischem Recht verhandelt wird. Möglich ist, dass die US-Richter sich Sachverständige hinzuholen und dann deutsches Recht angewandt wird.
Nicht ausgeschlossen ist, dass Witti im Fall Bayer auf eine außergerichtliche Einigung spekuliert, in die dann nach geschickten Verhandlungen auch die Deutschen mit einbezogen werden.
Der Sammelklagen-Profi
Der umstrittene Münchner Anwalt hat sich in Deutschland einen Namen gemacht als Spezialist für Sammelklagen. Sein erstes internationales Mandat, mit dem er an einer amerikanischen Sammelklage gegen Schweizer Banken beteiligt wurde, erhielt er Mitte der neunziger Jahre. Seitdem fehlte sein Name selten, wenn es um Ansprüche deutscher Geschädigter bei Sammelklagen ging.
Der Fall Lipobay hatte im Sommer vergangenen Jahres weltweit für Schlagzeilen gesorgt. Mehr als 50 Todesfälle werden mit dem Cholesterin-Senker - in den USA unter dem Namen Lipobay erhältlich - in Verbindung gebracht. In den USA kündigten daraufhin mehrere Anwälte Sammelklagen an.