Bayern: SPD prüft Privathaftung Leo Kirchs - DER SPIEGEL
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Bayern SPD prüft Privathaftung Leo Kirchs

Haftet der Medien-Milliardär Leo Kirch mit seinem privaten Vermögen für Kredite, die die Bayerische Landesbank gewährt hat? Die SPD im bayerischen Landtag hält das für möglich und will der Frage nachgehen.
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München - Die SPD hat im Landesparlament bereits einen Dringlichkeitsantrag gestellt, um zu klären, ob Kirch haftbar zu machen ist. Die Frage sei vom Finanzminister Kurt Faltlhauser allerdings nicht beantwortet worden, erklärte die SPD-Abgeordnete Monica Lochner-Fischer im Anschluss an die Sitzung. Offenbar sei dieser Frage bislang niemand nachgegangen, sagte Lochner-Fischer.

Interessant sei vor allem, ob Kredite an die unterschiedlichen Kirch-Unternehmen gegeben wurden, als Leo Kirch noch persönlich haftete. Es könne nicht sein, dass Leo Kirch als Milliardär aus dem Zusammenbruch seines Konzerns unbeschadet hervorgehe und zugleich die Beschäftigten der Kirch-Unternehmen auf der Straße stünden, sagte die Politikerin. Die BayernLB hat an Kirch-Unternehmen Kredite von gut zwei Milliarden Euro gegeben, darunter auch einen Kredit für Kirchs Formel-1-Engagement. Damit ist sie der mit Abstand größte Gläubiger der KirchGruppe.

Faltlhauser, der auch Vizevorsitzender des Verwaltungsrats der BayernLB ist, hatte Mitte März erklärt: "Um die Sicherheit der Formel-1-Kredite ist mir nicht bange." Sie seien dreifach besichert: Mit dem Kirch-Anteil an der Formel 1, durch die KirchMedia und durch eine nachrangige Sicherheit am Springer-Aktienpaket von Kirch. Spekulationen über mögliche Auswirkungen der Kirch-Krise auf Haushalt und Steuerzahler seien "gezielte Panikmache". Kreditausfälle werde die BayernLB verkraften.

Zugleich beschloss der Landtag mit den Stimmen von CSU und SPD eine neue Träger- und Organstruktur für die BayernLB, die sie für künftige geld- und finanzpolitische Anforderungen im europäischen Wettbewerb rüsten soll. Grundprinzip des neuen Modells sei es, die Landesbank in ihrer bisherigen öffentlich-rechtlichen Struktur zu erhalten, betonte Faltlhauser.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass zwischen die beiden Anteilseigner der Bayerischen Landesbank - Freistaat sowie Sparkassenverband Bayern - und der Landesbank eine privat-rechtliche Finanz-Holding AG geschaltet wird, die mit der Trägerschaft für die weiterhin operativ tätige Bank beliehen wird. Die Anteile des Freistaates und der Sparkassenverbandes sollten auf diese neu gegründete Holding übertragen werden, erläuterte Faltlhauser.

Die künftig dreigeteilte Organstruktur solle aus einer Generalversammlung als einer Art Aktionärsversammlung, einem Vorstand und einem Verwaltungsrat als zentrales Kontroll- und Aufsichtsgremium bestehen. Dieser Verwaltungsrat solle "von bisher 38 auf zukünftig zehn Mitglieder radikal und deutlich reduziert werden", sagte Faltlhauser.

Der Vorlage des Gesetzentwurfes war die Verständigung mit der EU- Kommission zu Anstaltslast und Gewährträgerhaftung vorausgegangen. Im Rahmen eines Kompromisses habe man sich in langwierigen Verhandlungen darauf verständigt, nach einer Übergangsfrist bis Juli 2005 die Anstaltslast zu modifizieren und die Gewährträgerhaftung des Freistaates und des Sparkassenverbandes Bayern abzuschaffen.

Die CSU-Fraktion sprach sich in einem Änderungsantrag dafür aus, den Sparkassenverband zur Abspaltung der Landesbausparkasse zu ermächtigen. "Der Sparkassenverband will sich damit einen größeren Handlungsspielraum bei einer später denkbaren Fusion der LBS mit anderen Landesbausparkasen verschaffen", erläuterte Franz Meyer von der CSU.