Beamtenentlohnung: "Verheerende Verwerfungen" - DER SPIEGEL
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Beamtenentlohnung "Verheerende Verwerfungen"

Ein Großstadt-Beamter will beim Verfassungsgericht mehr Geld einklagen. Nicht nur die Regierung wehrt sich, auch die Gewerkschaften lehnen die Forderung überwiegend ab – so wie Nils Kammrath, Besoldungsexperte beim Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB). Ein Interview.
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SPIEGEL: Herr Kammrath, Beamte und andere Staatsdiener bekommen in einer teuren Großstadt prinzipiell nicht mehr als auf Land, während die die Privatwirtschaft in Ballungsräumen oft höhere Löhne zahlt. Eine bayerische Sonderregelung gewährt zwar in München Beamten und Richtern eine sogenannte "Ballungsraumzulage", aber 75 Euro brutto und auch nur in den unteren Besoldungsgruppen. Ein Münchner Polizeibeamter klagt deswegen beim Bundesverfassungsgericht. Können Sie das nachvollziehen?

Kammrath: Die Verhältnisse in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst unterscheiden sich grundlegend: Private Unternehmen können zwischen Standorten auch nach ökonomischen Gesichtspunkten frei wählen. Der öffentliche Dienst muss seine Leistungen in Stadt und Land in gleicher Qualität erbringen. Werden Personalmittel in erheblichem Umfang in Ballungsräume umgeschichtet, fehlen sie auf dem Land. Der DGB hat Verständnis dafür, wenn Beamtinnen und Beamte sich über zunehmende finanzielle Belastungen beklagen. Ursache dafür sind aber die Besoldungskürzungen der letzten Jahre. Die Beamtinnen und Beamten des Bundes sind hinter das Besoldungsniveau des Jahres 2002 zurückgefallen. Der DGB fordert deshalb deutliche Besoldungserhöhungen für die Beamtinnen und Beamten in Bund und Ländern. Damit könnten die Probleme in den Ballungsräumen verringert werden, ohne dass die Qualität in der Fläche leidet.

SPIEGEL: Wenn es aber keine allgemeinen Besoldungserhöhungen gibt - wie könnte aus Ihrer Sicht des DGB das Problem unterschiedlicher Lebenshaltungskosten noch gelöst werden?

Kammrath : Das Kernproblem in den Ballungsräumen sind die Mieten. Das hat auch die mündliche Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht zweifelsfrei ergeben. Hier besteht zwar Handlungsbedarf. Dafür muss aber nicht das ganze Besoldungssystem neu gestaltet werden. Beamtinnen und Beamte sind per Gesetz verpflichtet, in der Nähe ihres Dienstortes zu wohnen. Eine spezielle Wohnraumversorgung wäre deshalb eine Lösung. Eine andere wären finanzielle Beihilfen außerhalb der Besoldung wie zum Beispiel Mietzuschüsse. Das wäre bedarfs- und zielgerecht. Die Zuschläge für kinderreiche Familien genügen ohnehin nicht, wie die Gerichte in den vergangenen Jahren mehrfach festgestellt haben. Der Bund erhöht auf unseren Druck hin die Zuschläge ab dem dritten Kind um 50 Euro. Auch so können Familien entlastet werden.

SPIEGEL: Was wäre, wenn das Verfassungsgericht eine generelle Ballungsraumzulage fordern würde?

Kammrath: Das wäre ein Pyrrhussieg: Der Beschwerdeführer erhielte vielleicht ein wenig mehr, dafür müssten anderenorts die Bezüge drastisch reduziert werden. Für die kleineren Länder könnte das ein Signal sein, sich ständig mit München, Stuttgart oder Frankfurt zu vergleichen, so dass die Besoldung bei ihnen deutlich zurück bliebe. Qualifiziertes Personal benötigen wir aber auch in Leer, und Anklam oder in Dinkelsbühl. Die Verwerfungen wären verheerend: Aus Thüringen sind bereits zahlreiche Lehrer nach Hessen abgewandert, weil sie dort West-Besoldung erhalten. In Baden-Württemberg verdienen Beamtinnen und Beamte heute bereits 13 Prozent mehr, als in Sachsen-Anhalt. Verschärft sich das Besoldungsgefälle wandert das Fachpersonal des öffentlichen Dienstes ab. Verlierer wären die Bürgerinnen und Bürger. Wir fordern, dass auch nach der Föderalismusreform Bund und Länder eine einheitliche Besoldungspolitik betreiben. Im Tarifbereich ist es gelungen, in Bund Ländern und Gemeinden durch Vertrag ein einheitliches Tarifrecht zu wahren - trotz Föderalismus.

Das Interview führte Dietmar Hipp