Beamtenversorgung Ärger um steigende Pensionen
Berlin - Vor dem Hintergrund drastisch steigender Versorgungsausgaben von Bund, Ländern und Kommunen sei eine Senkung der Beamtenpensionen um ein Sechstel nötig, sagte Rürup der "Bild am Sonntag". "Alle Leistungsrücknahmen bei den Renten müssen wirkungsgleich auch auf die Beamtenpensionen übertragen werden" forderte er.
Die Kaufkraft der Renten werde sich gemessen an der derzeitigen Situation wegen der beschlossenen Reformen in den kommenden 25 Jahren etwa um ein Sechstel verringern erläuterte Rürup. Entsprechend müssten auch die Beamtenpensionen gesenkt werden.
Der Zeitung zufolge steigt die Zahl der Pensionäre bei Bund, Ländern und Gemeinden in den nächsten 35 Jahren von derzeit rund 895.000 auf fast 1,6 Millionen. Das entspricht einem Plus von 80 Prozent. Zudem sei mit einem rapiden Anstieg der Ausgaben für die Beamtenversorgung zu rechnen, schrieb das Blatt unter Berufung auf den bisher unveröffentlichten "3. Versorgungsbericht" von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD). Falls die Pensionen im Durchschnitt um 1,5 Prozent pro Jahr stiegen, drohe bis 2050 ein Anstieg der Versorgungsausgaben von 34,6 auf 81,6 Milliarden Euro. Der Versorgungsbericht räume ein, "dass die bisherigen Maßnahmen zur langfristigen Stabilisierung der Beamtenversorgung nicht ausreichen".
Das Mitglied im Sozialbeirat der Bundesregierung, Gisela Färber, sprach sich für eine Systemänderung bei der Beamtenversorgung aus. "Es ist dringend nötig, die Höhe der Pensionen zu begrenzen und sie nicht mehr nach dem zuletzt verdienten Gehalt zu richten", sagte sie. Denkbar wäre, alle bisher erworbenen Pensionsansprüche der Beamten festzuschreiben und für die Zukunft ein neues System mit leistungsorientiert erworbenen Pensionen einzuführen. Zudem wäre es sinnvoll, wenn auch die Beamten eigene Beiträge für ihre Altersversorgung bezahlen müssten.
Auch der Sozialexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Peter Dreßen, verlangte Einschränkungen bei der Beamtenversorgung. "Es ist ungerecht und auf Dauer nicht finanzierbar, dass sich die Pensionen nach dem letzten Gehalt eines Beamten richten", sagte er dem Blatt. Auch für die Staatsdiener solle - wie in der gesetzlichen Rentenversicherung üblich - das im Lauf eines Lebens verdiente Gehalt bis zur Beitragsbemessungsgrenze Grundlage für die Pension sein.
Der Wirtschaftsexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Fuchs, forderte, die Pensionen dürfen nicht stärker steigen als die Renten. Es sei unverantwortlich, dass der Bund für die immensen Versorgungskosten keine ausreichenden Rückstellungen bilde.
Der Chef des Deutschen Beamtenbundes, Peter Heesen, verteidigte dagegen die Höhe der Beamtenversorgung. Anders als meist in der Privatwirtschaft gebe es für Beamte keine Zusatzleistung der Arbeitgeber etwa durch Betriebsrenten.