Bei Verspätungen Hotel auf Kosten der Bahn
Brüssel/Berlin - Die Deutsche Bahn wird nach Plänen der Bundesregierung künftig verpflichtet, Übernachtungskosten zu ersetzen, wenn Reisende ihre Zugfahrt am selben Tag nicht mehr fortsetzen können. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesverkehrsministeriums vor. Die Regierung wolle mit dem Schritt ein internationales Abkommen in nationales Recht umsetzen, sagte ein Sprecher.
Der Gesetzentwurf solle in den kommenden Monaten nach Ressortabstimmungen ins Kabinett gehen. Am Mittwoch hatte eine Sprecherin der EU-Verkehrskommissarin Loyola de Palacio in Brüssel angekündigt, dass auch auf EU-Ebene Schadenersatzansprüche bei Zugverspätungen geprüft würden.
Die Kundenorganisation Pro Bahn begrüßte den Gesetzentwurf. "Die Kunden werden viel zu oft im Regen stehen gelassen, und deshalb ist der Anspruch auf Schadenersatz sinnvoll", sagte der Sprecher von Pro Bahn, Karl Peter Naumann, im ARD-Morgenmagazin. Zwar habe sich die Bahn in den vergangenen Jahren immer kulanter bei Beschwerden verhalten. Es könne aber nicht sein, dass die Kunden allein vom guten Willen des Unternehmens abhängig seien. Anspruch auf Schadenersatz soll es nach dem Gesetzentwurf nur geben, wenn die Bahn die Zugverspätung verschuldet hat.
Die Deutsche Bahn selbst erwartet durch das geplante Gesetz zur Verspätungsentschädigung offenbar keine weit reichenden Folgen. Entschädigungen im Verspätungsfall seien bereits heute übliche Praxis, erklärte die Bahn am Donnerstag in Berlin.
Taxigutscheine oder eine Hotelübernachtung würden bereits jetzt demjenigen angeboten, der seine Reise bis zum Betriebsschluss der Bahn nicht beenden könne.
Eine entsprechende Regelung für grenzüberschreitenden Verkehr in Europa solle zeitgleich 2003 eingeführt werden. Diese wird von der Bahn "sehr begrüßt", da sie eine Gleichstellung aller Bahnen im nationalen und grenzüberschreitenden Verkehr mit sich bringe, erklärte Jürgen Büchy, stellvertretender Bereichsvorstand für Marketing und Vertrieb.