Beihilfe-Entscheidung: Post will gegen EU-Rekordstrafe klagen - DER SPIEGEL
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Beihilfe-Entscheidung Post will gegen EU-Rekordstrafe klagen

Die Deutsche Post will gegen die Forderung der EU-Kommission, sie solle staatliche Beihilfen in Höhe von 572 Millionen Euro zurückzahlen, vor dem Europäischen Gerichtshof klagen. Trotzdem legt Vorstandschef Klaus Zumwinkel das Geld schon mal bereit - für alle Fälle.
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Bonn - Mit einer Abfuhr vor dem EuGH rechnet Post-Sprecher Martin Dopychai allerdings nicht: "Die Entscheidung der Kommission ist absolut nicht nachvollziehbar und komplett angreifbar", sagte Dopychai. Die Post werde gegen die Entscheidung der Kommission mit "allen juristischen Mitteln" vorgehen. "Wir sind zuversichtlich zu obsiegen", sagte Dopychai.

Die Bundesregierung äußerte sich etwas vorsichtiger. Zwar nehme man die Entscheidung aus Brüssel mit Bedauern zur Kenntnis, wie ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums in Berlin sagte. Zunächst jedoch müsse die Stellungnahme der Kommission intensiv geprüft werden, um dann über die weiteren Schritte zu entscheiden. Diese seien noch völlig offen.

Zuvor war bekannt geworden, dass die EU-Kommission nach Angaben aus Kommissionskreisen am Mittwoch bei ihrer Sitzung in Luxemburg entschieden hatte, dass die Post   Beihilfen in Höhe von 572 Millionen Euro an die Bundesrepublik Deutschland zurückzahlen muss.

Verhandlungen mit der Bundesregierung

Die Brüsseler Behörde hatte seit 1999 untersucht, ob die Post die Paketsparte früher mit Einnahmen aus dem Briefgeschäft subventioniert hat, das durch ein Monopol geschützt ist. Die Post und die Bundesregierung als Mehrheitseigentümer hatten den Vorwurf zurückgewiesen.

Nach dem Kommissionsbeschluss soll es Verhandlungen mit der Bundesregierung über die Beihilfen-Rückführung geben. Dabei könnte auch eine mögliche Portosenkung eine Rolle spielen. Ob sich die EU-Kommission dabei auf eine verringertes Porto einlassen würde, wie das nach Medienberichten von der Post vorgeschlagen worden war, ist allerdings offen.

Der Betrag ist einer der höchsten, dessen Rückzahlung die Kommission jemals verlangte. 1999 war die Westdeutsche Landesbank zur Beihilfen-Rückzahlung von 808 Millionen Euro verpflichtet worden.

Für die Post könnte es sogar noch teurer werden. Denn zu dem "Grundbetrag" kommen auch noch Zinsen, weil die Rückforderung auf Beihilfen aus den Jahren 1994 bis 1998 abstellt. Für den Fall, dass die Richter der EU-Kommission Recht geben sollten, werden deshalb nach Angaben der Post im laufenden Geschäftsjahr rund 850 Millionen Euro an Rückstellungen in der Bilanz gebildet.

Die Post-Aktie hat nach der EU-Entscheidung deutlich nachgegeben. Das Papier büßte am späten Vormittag um 2,20 Prozent auf 13,30 Euro ein. Damit fiel der Titel auf den tiefsten Stand seit dem 18. September 2001.