Beihilfeverdacht Brüssel nimmt Versicherer ins Visier
Hamburg/Brüssel Der Brief aus Brüssel ging dem Bundesfinanzministerium schon im März 2006 zu bekannt war er bis dato nicht. Die Kommission "verfügt über Informationen über angebliche rechtswidrige Beihilfen im öffentlichen Versicherungssektor", heißt es in dem Schreiben.
Brüssel verlangte deshalb "Auskünfte zu den Zusatzversorgungskassen des öffentlichen Dienstes und zu möglichen staatlichen Garantien zu Gunsten von öffentlichen Versicherungsunternehmen".
Die in Verdacht geratenen Kassen bieten freiwillige Zusatzleistungen zur Altersversorgung im öffentlichen Dienst an und stehen im Wettbewerb mit privaten Versicherungsunternehmen. Nach Ansicht der Kroes-Truppe gelten für sie aber "weniger strikte Regeln" bei den Eigenkapitalvorschriften und den anzuwendenden Statistiken zur Lebenserwartung. Das wiederum senkt ihre Kosten. Zu den öffentlichen Versicherern in Deutschland gehören unter anderem die Provinzial-Versicherungen, die Versicherungskammer Bayern und die VGH.
Die Brüsseler Wettbewerbswächter vermuten außerdem, dass die sogenannte Gewährträgerhaftung zwar für die Landesbanken und Sparkassen abgeschafft wurde, nicht aber für Versicherungen im Besitz öffentlicher Eigentümer. Die Gewährträgerhaftung regelt, dass Gläubiger einer überschuldeten öffentlich-rechtlichen Anstalt ihr Geld im Zweifel vom Träger zurückbekommen also dem Bundesland oder der Kommune. Das erhöht die Bonität der öffentlich-rechtlichen Anstalten und verschafft ihnen Vorteile bei der Kreditbeschaffung.
In einem Schreiben nach Brüssel hat das Bundesfinanzministerium bereits vergangenes Jahr die "Beihilfe-Vorwürfe zurückgewiesen". "Es gibt keine direkte Haftungskette", wehrt man sich auch im Sparkassenlager beim Verband der öffentlichen Versicherer. Untersuchungsergebnisse der Kroes-Truppe werden Anfang 2008 erwartet.