"Berliner Zeitung": Rückschlag für Holtzbrinck - DER SPIEGEL
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"Berliner Zeitung" Rückschlag für Holtzbrinck

Wenn es nach der Monopolkommission geht, dann wird die Verlagsgruppe Holtzbrinck die Schlacht um die "Berliner Zeitung" verlieren. Holtzbrincks letzte Hoffnung ist eine Ministererlaubnis durch Wolfgang Clement - doch für die sieht es nach dem Votum nicht besser aus.
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Bonn - Die Kommission sprach sich in einer Mitteilung vom Montag eindeutig gegen eine solche Sondererlaubnis aus. Voraussetzung für eine Ministererlaubnis wäre, dass es keinen anderen Käufer für die "Berliner Zeitung" gebe als Holtzbrinck. Die Kommission sieht diese Voraussetzung als nicht erfüllt an.

Zu Holtzbrinck gehört bereits der Berliner "Tagesspiegel". Zunächst hatte das Bundeskartellamt verhindert, dass das Verlagshaus die "Berliner Zeitung" von Gruner + Jahr übernimmt. Die Kartellwächter befürchteten eine marktbeherrschende Stellung von Holtzbrinck auf dem Berliner Markt für Regionalzeitungen. Daraufhin beantragte Holtzbrinck eine Ministererlaubnis, mit der sich Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement über die Entscheidung der Wettbewerbsbehörde hinwegsetzen könnte. Clement ist an die Empfehlung der Monopolkommission nicht gebunden.

Die Monopolkommission hält in ihrem zweiten Sondergutachten die durch das Kartellamt festgestellten Wettbewerbswirkungen für den Berliner Zeitungsmarkt weiter für "bedeutsam". Nicht überzeugend sei dagegen die Argumentation, der Zusammenschluss sei notwendig für den Erhalt des "Tagesspiegel" und als Beitrag zur Pressevielfalt in Berlin. Die Kommission geht zudem davon aus, dass Holtzbrinck vor einer Übernahme der "Berliner Zeitung" den "Tagesspiegel" "wahrscheinlich" auch anderweitig verkaufen könnte. Diese Alternative sei unter Gesichtspunkten des Wettbewerbs weniger schädlich. Außerdem sei nicht hinreichend belegt worden, dass alle möglichen Rationalisierungspotenziale beim "Tagesspiegel" ausgeschöpft seien.

Holtzbrinck hatte eine Stiftungslösung vorgeschlagen, welche die redaktionelle Selbstständigkeit des "Tagesspiegel" gewährleisten und Clement die Ministererlaubnis erleichtern sollte. Die Monopolkommission hält wenig von dem Vorschlag: Dieser sei "kartellrechtlich unzulässig". Auch sei eine Präzedenzwirkung zu befürchten. Die erforderliche Diskussion über angemessene Mechanismen, um die Vielfalt im Pressewesen zu sichern, dürfe eine Ministererlaubnis mit Präzedenzwirkungen nicht vorwegnehmen.