KUREN Besser und billiger
Das hatte es schon lange nicht mehr gegeben: Da schien sich doch tatsächlich ein freidemokratischer Abgeordneter um das gesundheitliche Wohl des gemeinen Volkes zu sorgen.
»Der Rückgang der Kuranträge«, klagte der FDP-Abgeordnete Dieter Julius Cronenberg jüngst in einem Brief an Arbeitsminister Norbert Blüm, habe »sich 1982 weit über dem bewegt, was vom Gesetzgeber geplant war«.
Auch 1983, gab der freidemokratische Sozialpolitiker dem Minister zu bedenken, setzte sich diese Entwicklung fort. Zwar sei die Gesetzgebung dafür »nur zu einem Teil« verantwortlich; gleichwohl, analysierte der Liberale, sei »doch die Verantwortung der Politik für diesen wichtigen Bereich des deutschen Gesundheitswesens unverkennbar«.
Doch die Sorge des stellvertretenden FDP-Fraktionsvorsitzenden Cronenberg galt weniger der Gesundheit der Bundesdeutschen. Die Freidemokraten, die Politik vornehmlich als Vertretung mittelständischer Interessen verstehen, fürchten um das finanzielle Wohl der privaten Betreiber von Kurkliniken und Sanatorien.
1981 waren es die Liberalen, die darauf drangen, daß Bonn das Kuren auf Kosten der Altersversicherungen oder der Krankenkassen einschränkt. Seit jedoch die Klinik-Betreiber über leere Betten klagen, seit auch die mittelständischen Unternehmer in Heilbädern schrumpfende Umsätze registrieren, erscheint den Liberalen das Kuren auf Kosten der Sozialversicherung wieder als unterstützenswert.
Die Kuranträge bei den Rentenkassen gehen tatsächlich rapide zurück, 1982 waren es 27 Prozent weniger als im Vorjahr. Bis Ende Juni sank die Zahl nochmals um 17,4 Prozent. Die Folge: Bis Ende März kündigten die Versicherungsträger rund 18 000 Vertragsbetten.
Bei den Krankenkassen war der Rückgang noch drastischer. Rund 50 Prozent weniger Versicherte beantragten 1982 eine Kur auf Krankenschein. Allein bei der Barmer Ersatzkasse und der DAK reduzierten sich die Ausgaben um je rund 100 Millionen Mark.
Diese Millionen fehlen nun in den Kurorten. Dort schlossen schon Kliniken; in den Restaurationsbetrieben der Bäder sackten die Umsätze teilweise um mehr als die Hälfte; den Handwerksbetrieben - Elektrikern, Schreinern, Metzgern und Bäckern - wurden lukrative Großaufträge gekündigt.
Der Niedergang in der Bäder-Provinz war absehbar. Seit Anfang 1982 bekommt nur noch eine Kur genehmigt, wer in seiner Erwerbsfähigkeit »erheblich« gefährdet ist. Die Krankenkassen dürfen zudem 1982 und 1983 für Kuren nicht mehr ausgeben als 1980. Und schließlich müssen die Interessenten nun
mindestens drei statt, wie vorher, zwei Jahre warten, bis sie erneut einen Antrag stellen dürfen.
Speziell die Ersatzkassen trifft die Vorschrift, wonach einzelne Kassen höchstens 20 Prozent mehr ausgeben dürfen, als im Schnitt der Kassen pro Jahr anfällt. Die Angestelltenkassen lagen früher mit ihren Kurausgaben deutlich höher als die Allgemeinen Ortskrankenkassen. Sie hatten sich bei Kuren besonders großzügig gezeigt, weil dies der Mitgliederwerbung diente.
Um das Ausgabenlimit einzuhalten, einigten sich die Ersatzkassen darauf, offene Badekuren nicht mehr in den Sommermonaten zu gewähren. Bei den offenen Kuren können sich die Versicherten, im Gegensatz zu den geschlossenen, Ort und Unterkunft frei wählen.
Bei dieser Kurform lassen sich Urlaub und Kur aufs trefflichste verbinden. Lediglich die Fahrtkosten und einen Teil der Hotelkosten zahlt der Versicherte selbst, für den Rest - einschließlich Kurtaxe - steht die Kasse gerade. Prompt ließ denn auch das Interesse nach, als es die Kurhilfen nicht mehr für den Sommer gab. Genau dies hatten die Gesetzesmacher auch im Sinn gehabt.
Doch nun auf einmal »dienen Kuren«, belehrte der fremdenverkehrspolitische Sprecher der FDP, Olaf Feldmann, »der Vorbeugung möglicher Krankheiten«. Und vorbeugen, hat Feldmann, im Hauptberuf Geschäftsführer des badenwürttembergischen Hotel- und Gaststättenverbandes, erkannt, »ist besser und billiger als heilen«.
Die Freidemokraten wollen zwar weiterhin an der von ihnen durchgedrückten Selbstbeteiligung von zehn Mark pro Kurtag für diejenigen festhalten, denen die Kur voll finanziert wird. Doch das stört die Bäder-Lobby nicht, denn die Masse der Kur-Urlauber, die einen Teil der Kosten selbst trägt, ist davon nicht betroffen.
Bestrebungen der Freidemokraten, Kuren zumindest teilweise auf den regulären Jahresurlaub anzurechnen, »um so die Arbeitgeber zu entlasten« (Feldmann), würden sich ebenfalls nicht nachteilig auf die Kurlust dieses Personenkreises auswirken: Offene Badekuren können auch nach geltendem Recht nur im regulären Urlaub gemacht werden. Benachteiligt würden die wirklich Kranken, die dann einen Teil ihres Jahresurlaubs für die Badekur opfern müßten.
Offiziell will die Bonner Regierung noch bis Herbst warten, bevor sie darüber entscheidet, ob sie die Kurbedingungen wieder lockern wird.
Doch die Ersatzkassen haben den seltsamen Wendewink der Freidemokraten schon verstanden. Ihre Versicherten durften bereits in diesem Sommer wieder kuren. Der Erfolg blieb nicht aus: In den letzten Monaten sind, so der Sprecher der Barmer Ersatzkasse, die Kuranträge »explosionsartig gestiegen«.