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Der Stabilisierungsfonds für Wein soll Ansehen und Absatz des deutschen Qualitätsweins mehren. Doch der Vorsitzende seines Aufsichtsrats tut in letzter Zeit wohl wenig dazu: Gegen Ökonomierat Kurt Becker, Gutsbesitzer in Dalsheim, ermittelt die Mainzer Staatsanwaltschaft.
Fahnder des Landeskriminalamts hatten im vergangenen Jahr das Weingut des vielfach hoch dekorierten Multifunktionärs gefilzt. Die Razzia galt billigen Auslandsweinen, die in Rheinland-Pfalz massenhaft unter klingenden deutschen Namen gehandelt wurden.
»Das war eine mordsmäßige Kontrolle«, mokiert sich Kurt Becker, »aber es ist dabei nichts herausgekommen.« Konnte ja auch nicht - der gesuchte Wein war längst nach Köln fortgeschafft.
Dort wurde er, immerhin 50 844 Liter, dann von der Weinkontrolle beschlagnahmt. »Wir fielen aus den Socken«, erinnert sich Helmut Steiner, Geschäftsführer der Kölner Weinhandelsfirma Aujoux, die von Becker bedient worden war.
Gewachsen war der Wein, der angeblich aus dem Bereich Bingen stammte, vor allem jenseits der Alpen. Doch mit Glanz hatte der germanisierte Italiener die amtliche Qualitätsprüfung bestanden und wurde mit dem begehrten Weinsiegel der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft ausgezeichnet.
So hatte Weinhändler Steiner, als er die Partie in Dalsheim orderte, keinerlei Bedenken. Das Weingut des gelernten Arztes Kurt Becker war für den Kölner stets »eine der besten Adressen«, und das Weinsiegel bürgte für Qualität.
Für Becker, vormals auch Vizepräsident des Deutschen Weinbauverbandes, ist der Fall entschuldbar: »Eine Riesendummheit meines Sohnes.« Der Junior, der den Betrieb führt, habe rein aus Gefälligkeit den Wein für die Firma Aujoux vor dem Abtransport nach Köln lediglich füllfertig filtriert.
Ansonsten, so Becker, habe er mit der ganzen Sache »gar nichts zu tun«. Der Mainzer Staatsanwalt freilich argwöhnt, daß die Beckers italienischen als deutschen Wein verkauft hätten; ermittelt wird gegen Vater und Sohn.
Die Wege des Weins waren dunkel. Karge Ernten hatten den Markt leergefegt. Da freuten sich die Aujoux-Einkäufer, die lange vergebens nach deutschem 1981 er Qualitätswein gesucht hatten, als sich Becker junior lieferbereit erklärte.
Zwar hatte er selber keinen Wein übrig, doch eine Weinkommissionärin am Ort beschaffte ihm den gewünschten Silvaner. Sie bezog die von Becker für gut befundene Partie von einem anderen Kommissionär, und der hatte den Wein von einem Kollegen bekommen, der wegen Panscherei mit Auslandswein bereits in U-Haft saß.
Becker nahm die Ware in seinen Keller und lieferte sie dann zum Preis von 2,20 Mark je Liter, einem Vielfachen des üblichen Preises, mit zwei Tanklastzügen nach Köln. Allein die Kommissionärin, so Becker jetzt, habe »das Geschäft gemacht« - dabei hatte sie den Abnehmer Aujoux überhaupt nicht gekannt.
Tatsächlich bekam Aujoux-Geschäftsführer Steiner den Wein samt ordnungsgemäßem Lieferschein von Becker, nicht aber die Rechnung. »Aus steuerlichen Gründen« hatte Becker die Kommissionärin gebeten, die Rechnung zu schreiben, den Preis und die Adresse des Kunden teilte er ihr erst später mit.
Bei der Kontrolle von Betrieb und Buchführung jedenfalls sei »gar nichts rausgekommen«. In der Tat fanden die Fahnder weder in den Kellerbüchern eine Spur von dem nach Köln expedierten Aujoux-Wein noch einen Vermerk über die 1150 Liter aus eigenem Bestand, mit denen Becker die nicht ganz vollen Tanklastzüge bis zum Rande aufgefüllt haben soll.
Bös für Kurt Becker. Denn die Kellerbücher, die laut Weingesetz »zur Sicherung einer ausreichenden Überwachung« von besonderer Bedeutung sind, wurden vom Ökonomierat persönlich geführt.
Ärger noch: Die Kellerbuchführung, so entdeckte die Weinkontrolle, war schon »über Jahre hinweg« mangelhaft. Auf wiederholten Verstoß gegen die Buchführungspflicht steht bis zu ein Jahr Freiheitsstrafe. _(Bei der Verleihung des ) _(Müller-Thurgau-Preises 1983. )
Bei der Verleihung des Müller-Thurgau-Preises 1983.